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Altbekanntes ‚unbeschriebenes Blatt‘ - Wenn Polizei von der Justiz im Stich gelassen wird.

Während des Schichtdienstes auf der Wache erhielten wir einen Hilferuf: Bei einer Feier drehe ein Mann durch und würde Gegenstände zerschlagen. Kollege Martin* und ich fuhren zu besagter Feier. Dort angekommen trafen wir Menschen vor dem Haus an. Wir stiegen aus, worauf ein Mann uns sagte: „Das ist nicht mein Pkw.“ Ein Zweiter erwiderte: „Die sind nicht wegen des Autos hier, sondern wegen Dir.“

Der erste Mann erschrak und machte sich sofort aus dem Staub. Wir liefen hinterher und konnten ihn relativ schnell festhalten. Nun schien der Flüchtige sich beruhigt zu haben und ließ eine Kontrolle gelassen über sich ergehen.

Die Durchsuchung war vorbei und der besagte Mann verstaute seine persönlichen Gegenstände. Plötzlich wurde er völlig unerwartet aggressiv, schimpfte und fing an, sich auf der Straße vollständig auszuziehen. Wir forderten ihn auf: „Unterlassen Sie es bitte, sich auszuziehen!“, was ihn aber nicht von seinem Tun abhielt.

Mein Kollege und ich nahmen ihn fest und fixierten ihn am Streifenwagen. Zunächst war der Täter wieder ruhig, dann aber, als hätte jemand einen Schalter umgelegt, verhielt er sich wieder aggressiv, konnte sich losreißen und schlug mit seinen Fäusten auf uns ein. Schließlich gelang es uns mit Pfefferspray den Mann zu überwältigen. Das Resultat: Martin hatte den Kiefer ausgerenkt, musste in eine Spezialklinik eingeliefert werden und ich ging mit einer blutigen Lippe sowie einem losen Zahn nach Hause.

Hier endet die Geschichte leider noch nicht. Weitere ‚Prügel‘ erhielten wir von der Staatsanwaltschaft und dem zuständigen Gericht. Das Strafverfahren wurde eingestellt, da der Täter bisher nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sei, sein Fehlverhalten bedauere, er hinreichend beeindruckt und gewarnt sei sowie kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung bestehe. So zumindest der Tenor des Gerichts.
Uns blieb nur noch die Sprache im Hals stecken:
  1. Der Täter war kein unbeschriebenes Blatt. Aber Sachbeschädigung, mehrmaliger Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, vorsätzliche Brandstiftung sowie Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten sind ja nur ‚Lappalien‘.
  2. Beeindruckt war der Täter schon früher nicht, als er ein Sondereinsatzkommando 5 Stunden mit einer Axt unter Atem hielt.
  3. Bei zwei verletzten Beamten, wobei einer mit einem sehr schmerzhaften ausgerenkten Kiefer ins Krankenhaus eingeliefert wurde, besteht ‚natürlich‘ kein öffentliches Interesse an Strafverfolgung.
Humor ist, wenn man trotzdem lacht? Lachen können wir seit dem nicht mehr. So viel zum Thema Rechtsstaat!
*Der Name wurde von der Redaktion geändert. Damit die Betroffenen nicht mit ihren Behörden in Konflikt geraten und mit beruflichen Konsequenzen rechnen müssen, wurden die Berichte anonymisiert.
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