Auch 2022 mehr Kinderkrankentage für Beamtinnen und Beamte
Anspruch auch bei fehlender Betreuungsmöglichkeit
Bis zum 19. März 2022 kann der Sonderurlaub auch dann in Anspruch genommen werden, wenn keine Betreuungsmöglichkeit für die eigenen Kinder zur Verfügung steht. Es ist dabei nicht zwingend erforderlich, dass das Kind erkrankt. Um einen praktischen Mehrwert für unsere Kolleg:innen zu erreichen, dürfen hier allerdings keine gesteigerten Anforderungen an die Frage der Betreuungsmöglichkeiten gekoppelt werden. In welcher Form die eigenen Kinder betreut werden, muss durch die Eltern entschieden werden können.Forderung: Dauerhafte Erhöhung der Kinderkrankentage
Die Möglichkeit, die Kinderbetreuung flexibel handhaben zu können, ist ein maßgebliches Kriterium für die Attraktivität des öffentlichen Dienstes. Aus diesem Grund fordert die GdP schon länger eine dauerhafte Anhebung des Anspruchs auf Sonderurlaub zur Betreuung von Kindern und nahen Angehörigen. Wenn hier keine dauerhafte Lösung herbeigeführt wird, besteht stets die Gefahr, dass persönliche Urlaubsansprüche verbraucht werden müssen, um Betreuungsmöglichkeiten zu schaffen. Wir haben diese Forderung daher in dem aktuell laufenden Verfahren nochmals eingebracht, um eine langfristige Planungssicherheit für unsere Kolleg:innen zu erreichen.Die Beamten-News zum Download.