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Auch die Beamten müssen von den strukturellen Komponenten des Tarifabschlusses profitieren

Foto: GdP
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Neben einer prozentualen Erhöhung der Tarifgehälter um 2,0 Prozent zum 01.01.2017 sowie um weitere 2,35 Prozent zum 01.01.2018 haben sich die Gewerkschaften des öffentlichen Diensts und die Vertreter der Länder in den am Freitag zu Ende gegangenen Verhandlungen über den TV-L auch auf einen Mindestbetrag für die unteren Einkommensgruppen geeinigt. Für alle Tarifbeschäftigten bis zur Entgeltgruppe 9 Stufe 3 und in den beiden ersten Stufen der Entgeltgruppe 10 bis 12 gibt es deshalb in diesem Jahr 75 Euro mehr. Durch die Einführung einer zusätzlichen Erfahrungsstufe 6 ab der Entgeltgruppe 9 bekommen zudem langjährig Beschäftigte im öffentlichen Dienst eine zusätzliche Gehaltserhöhung von 1,5 Prozent zum 01.01.2018 und von weiteren 1,5 Prozent zum 01.10.2018.

Für beide Forderungen hatte sich die GdP eingesetzt, damit auch in den unteren Besoldungsgruppen das Einkommen zum täglichen Leben reicht. Und damit sich auch bei der Polizei Berufserfahrung bezahlt macht. Auch für Auszubildende gibt es in diesem und im kommenden Jahr eine stärkere Gehaltssteigerung. Sie bekommen zum 01.01.2017 und zum 01.01.2018 jeweils 35 Euro mehr. Zudem steigt ihr Urlaubsanspruch auf 29 Kalendertage.

In einer bereits vor zwei Jahren mit den Gewerkschaften geschlossenen Vereinbarung hat sich die Landesregierung verbindlich verpflichtet, den diesjährigen Tarifabschluss wirkungsgleich für die Beamtinnen und Beamten zu übernehmen. Lediglich beim Zeitpunkt der Besoldungsanpassung sollen die Beamten drei Monate länger warten. Der Tarifabschluss mit den Ländern enthält neben der prozentualen Erhöhung wichtige strukturelle Verbesserungen. Sie lassen sich aber nicht unmittelbar auf die Beamten übertragen. Deshalb muss jetzt die Frage geklärt werden, wie die strukturellen Verbesserungen Eingang in die Besoldungsanpassung finden. Erste Gespräche mit der Landesregierung haben bereits begonnen.

Die Gespräche sollen zeitnah abgeschlossen werden, damit das Gesetz zur Anpassung der Beamtenbesoldung noch vor Ende der Legislaturperiode den Landtag passiert.

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