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Aufstiegsmöglichkeit zum Verwaltungsfachwirt nutzen!

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Am 31. Mai 2020 endet die Bewerbungsfrist für das Aufstiegsverfahren LG 1.2 in die LG 2.1/ Qualifizierung zum/zur Verwaltungsfachwirt/-in. Seit 2017 wird diese Qualifizierung nach fast 10 Jahren Stillstand endlich wieder angeboten. Ein wichtiges Signal, um unser Personal zu fördern, ihm berufliche Perspektiven aufzuzeigen und es an gestiegene Anforderungen im Job vorzubereiten.

Bei Beamten ist für den Ausbildungsaufstieg die Laufbahnbefähigung für die LG 1.2 und grundsätzlich eine dreijährige Dienstzeit in der LG 1.2 erforderlich. Dieser Zeitraum kann um ein Jahr verkürzt werden, soweit die vorhandene Schulbildung zu einem Hochschulstudium berechtigt oder wenn die bisherige berufliche Verwendung mind. mit „gut“ bestanden ist. Weiterhin ist, wie auch bei den Tarifbeschäftigten, ein Nachweis über die besondere Eignung für den Aufstieg erforderlich. Diese erfordert bei Kolleginnen und Kollegen in den Besoldungsgruppen A6-A8 eine Bewertung mit mind. 4 Punkten sowie für solche in der Besoldungsgruppe A9 mit mind. 3 Punkten und zusätzlich eine positive Stellungnahme der Stammdienstelle. Für den Qualifizierungsaufstieg muss seit mind. 2 Jahren ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 bekleidet werden. Abweichend hiervon ist auch eine Eingruppierung in die Besoldungsgruppe A 8 ausreichend, soweit für mind. 2 Jahre ein Amt der Besoldungsgruppe A 9 wahrgenommen wird. Zusätzlich ist auch hier eine Bewertung mit mind. 4 Punkten für die Besoldungsgruppen A 6- A 8 oder mind. 3 Punkten in der Besoldungsgruppe A 9 sowie eine positive Stellungnahme der Stammdienststelle erforderlich.

Tarifbeschäftigte können sich bewerben, wenn sie den Abschluss zum Verwaltungsfachangestellten besitzen und eine einjährige Berufserfahrung mitbringen. Für Tarifbeschäftigte ohne diesen Abschluss ist eine vierjährige Berufserfahrung im Verwaltungsbereich erforderlich. Weitere Voraussetzungen sind die positive Bestätigung der Stammdienststelle, der unbefristete Arbeitsvertrag beim Land NRW sowie die Eingruppierung in mind. EG 8 Teil I (Allgemeiner Teil) der EGO TV-L.

Stichtag zur Vorlage der Bewerbungen ist der 31.05.2020. Danach folgen Mitte / Ende Juli das schriftliche Auswahlverfahren in Form eines dreistündigen webbasierten Tests und August / September der mündliche Test in Form einer eintägigen Veranstaltung. Die GdP begrüßt die Regelung, dass jeder Bewerber, der das Auswahlverfahren erfolgreich absolviert hat, zur Qualifizierung zugelassen wird. Möglicherweise ergibt sich jedoch eine zusätzliche Wartezeit, sollte der Bedarf größer als erwartet sein. Wichtig ist, dass das Land endlich eingesehen hat, dass die Qualifizierung der Beschäftigten unerlässlich ist und dauerhaft eingeführt werden muss.

Die Qualifizierungsmaßnahme beginnt am 04.01.2021 und im darauffolgenden Jahr am 12.09.2022. Das Verfahren findet zum Teil im Institut für öffentliche Verwaltung in Hilden oder den Standorten der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung (HSPV NRW) statt. Die exemplarischen Einweisungen erfolgen vor Ort. Nach 1.200 Unterrichtsstunden in unterschiedlichen Fächern wird die schriftliche Prüfung durch vier dreistündige Klausuren und die mündliche Prüfung durch vier 30-minütige Gespräche durchgeführt.

Der erfolgreiche Abschluss führt nicht zu einer automatischen Höhergruppierung. Die GdP fordert hier, dass die Bereitschaft zur Qualifizierung sich für die Beschäftigten lohnen muss und Regelungen zur zeitnahen Übertragung neuer, anspruchsvoller Aufgaben und damit verbundener Höhergruppierung erfolgen müssen. (Auch um PVB weiterhin von Verwaltungsaufgaben zu entlasten…)
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