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Pressemitteilung

Aussetzen der Vorratsdatenspeicherung wirft Terrorismusbekämpfung massiv zurück

Foto: GdP
Foto: GdP
Düsseldorf.

Die Entscheidung der Bundesnetzagentur, die Telekommunikationsunternehmen bis zum Vorliegen einer Gerichtsentscheidung über eine Klage des Münchner Providers Spacenet nicht mehr zur Speicherung der Verbindungsdaten anzuhalten, wirft die Terrorismusbekämpfung in Deutschland massiv zurück. Darauf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) heute auf ihrem Kriminalforum in Düsseldorf hingewiesen. „Auch die Vorratsdatenspeicherung ist keine Garantie dafür, dass es in Deutschland nicht erneut zu einem Terroranschlag kommen wird. Aber ohne dieses Instrument wird es bei uns Anschläge geben, die wir hätten verhindern können“, sagte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. „Bleibt es dabei, können noch nicht einmal nach einem Attentat die Kommunikationsstrukturen der Täter ermitteln, um an ihre Hintermänner und Unterstützer zu gelangen“, warnte er.

Vorausgegangen war der Entscheidung der Bundesnetzagentur eine Eilentscheidung des Oberverwaltungsgerichts in Münster, das eine verdachtslose Speicherung von Standort- und Verkehrsdaten als nicht vereinbar mit dem EU-Recht angesehen hat. Bis zum Vorliegen einer Entscheidung im Hauptsacheverfahren will die Bundesnetzagentur keine Bußgelder gegen Telekommunikationsunternehmen verhängen, die die Verbindungsdaten ihrer Kunden nicht aufzeichnen. Wann die Gerichtsentscheidung fällt, ist noch nicht absehbar. Die GdP hat deshalb die Bundesregierung aufgefordert, in dem bereits seit Jahren dauernden Rechtsstreit um die Vorratsdatenspeicherung endlich für Rechtssicherheit zu sorgen. „Die Bürger haben ein Recht darauf, dass der Staat ihre Daten schützt. Aber er darf nicht die Terroristen schützen“, sagte Plickert.

Unter dem Titel „Terrorismus – Berlin, Dortmund, und jetzt?“ diskutieren noch bis heute Nachmittag Sicherheitsexperten der Polizei über die Frage, wie ein neuer Fall Amri verhindern werden kann. Neben einer besseren Zusammenarbeit der verschiedenen Sicherheitsbehörden dringt die GdP darauf, dass auch die Unterstützer von Terrorgruppen stärker in den Blick genommen werden. „Die Werbung für Terrorgruppen muss wieder unter Strafe gestellt werden“, fordert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende. Seit 2002 gilt das nur noch für das Werben von Mitgliedern.
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