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Pressemitteilung

Auswertung der Bordelektronik würde Unfallverursacher überführen

Auswertung der Bordelektronik würde Unfallverursacher überführen - Foto: GdP
Düsseldorf/Goslar.

Auf dem heutigen Verkehrsgerichtstag in Goslar hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gefordert, dass die Strafverfolgungsbehörden die Möglichkeit bekommen müssen, zur Aufklärung schwerer Verkehrsunfälle auf die im Fahrzeug gespeicherten elektronischen Daten zuzugreifen. „Bei der Unfallaufnahme läuft die Polizei der technologischen Entwicklung weit hinterher. Die Bordelektronik sagt oft mehr über die eigentliche Unfallursache aus, als das Vermessen von Bremsspuren und die Befragung von Zeugen. Deshalb darf sie für die Ermittlung der Unfallursache nicht länger tabu sein“, sagte in Goslar der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende von NRW, Michael Mertens.

Bislang scheitert die Auswertung der Bordelektronik vor allem am Widerstand der Automobilfirmen, die um ihren Wettbewerbsvorteil fürchten. Selbst bei Unfällen mit Toten und Schwerverletzten bleibt dadurch die Unfallursache oft unklar. Die GdP fordert deshalb, dass die Autohersteller gesetzlich verpflichtet werden, der Polizei bei schweren Verkehrsunfällen einen Zugang zu den elektronisch gespeicherten Fahrdaten zu ermöglichen.

Durch die Auswertung der Fahrzeugdaten könnte nach Meinung der GdP nicht nur die Ursache vieler Verkehrsunfälle besser aufgeklärt, sondern auch die Zahl der Unfallopfer deutlich gesenkt werden. „30 Prozent der Verkehrstoten sind die Folge aggressiven Fahrens. Wer weiß, dass das eigene Fahrverhalten dokumentiert wird, fährt defensiver. Das rettet Leben“, betont Mertens.
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