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Auszahlung der Corona-Prämie noch im März, KDP kurz vor der Abschaffung

Foto: GdP/Kreisgruppe Düsseldorf
Foto: GdP/Kreisgruppe Düsseldorf

Die gesetzliche Grundlage zur Auszahlung der Corona-Sonderzahlung steht unmittelbar vor der Verabschiedung. Um von der befristeten Steuerbefreiung der Zahlung zu profitieren, muss diese allerdings bis zum 31.03.2022 ausgezahlt werden. Das Finanzministerium hat daher die auszahlenden Stellen angewiesen, die Sonderzahlung in Höhe von 1.300 Euro bzw. 650 Euro (für Anwärter:innen) mit den Bezügen für den Monat März auszuzahlen.

Weitere Kernpunkte des aktuellen Gesetzesvorhabens


Neben der Corona-Prämie sowie der Anpassung der Besoldung und Versorgung zum 01.12.2022 enthält das aktuell im Landtag verhandelte Gesetzespaket weitere weitreichende Anpassungen, die unmittelbare Auswirkungen auf unsere Kolleg:innen haben werden:

1.) Für die Langzeitarbeitszeitkonten wird eine Rechtsgrundlage geschaffen. Die GdP hat hier im Rahmen einer Anhörung im Landtag auf strukturelle Schwächen des Konzeptes hingewiesen.
2.) Die Vorgaben der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Besoldung werden umgesetzt. Dabei werden im Wesentlichen folgende Änderungen beschlossen:
o Abschaffung der ersten beiden Erfahrungsstufen in den Besoldungsgruppen A5-A10. Damit werden künftig unsere Kolleg:innen, die das Studium an der HSPV NRW erfolgreich beenden, unmittelbar in Erfahrungsstufe drei eingeordnet.
o Abschaffung der Kostendämpfungspauschale rückwirkend zum 01.01.2022. Die bisher in diesem Jahr einbehaltenen Pauschalen werden dann entsprechend erstattet. Widersprüche sind hierfür nicht erforderlich.
o Einführung eines „ortsbezogenen Ergänzungszuschlags“ zum Familienzuschlag. Damit werden Kolleg:innen mit hochpreisigen Wohnorten künftig finanziell entlastet.

Fazit: Licht und Schatten, GdP wird Gesamtpaket genau beleuchten

Nachdem die Rechtsprechung zur Verfassungsmäßigkeit mittlerweile knapp zwei Jahre alt ist, begrüßt die GdP, dass nun Bewegung in die Sache kommt. Das Gesetzespaket beinhaltet dabei gute Ansätze. Ob die Veränderungen insgesamt ausreichen, die Vorgaben aus Karlsruhe zu erfüllen, ist noch nicht gesichert. Wir werden die Entwicklung genau im Auge behalten.
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