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Pressemitteilung

BVerwG: Frühzeitiges Erscheinen zum Dienst geschah auf eigene Rechnung

Foto: Jürgen Seidel/GdP
Foto: Jürgen Seidel/GdP
Düsseldorf.

Seit dem Inkrafttreten der aktuellen Arbeitszeitverordnung der Polizei (AZVOPol NRW) wird Polizisten, die ihren Dienst uniformiert versehen, für das An- und Ablegen ihrer Ausrüstungsgegenstände eine Rüstzeit von 12 Minuten pro Schicht gutgeschrieben. Für die Vergangenheit war diese Frage bisher nicht entschieden. Die Gewerkschaft der Polizei hat deshalb mehrere Musterklagen angestrengt, über die das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) gestern entschieden hat: Nach Ansicht der obersten Verwaltungsrichter muss ein vorzeitiges Erscheinen zum Dienst, auch dann, wenn es zur Übernahme der persönlichen Ausrüstungsgegenstände geschieht, nur vergütet werden, wenn der Dienstherr hierzu eine ausdrückliche Weisung erteilt hat. Das war nach Auffassung des Gerichts in der Vergangenheit nicht der Fall. Das Oberverwaltungsgericht NRW hatte diese Frage in seiner Entscheidung vom 3. November 2016 noch anders gesehen.

Die GdP bedauert die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts. „Mit der Entscheidung gehen meine Kolleginnen und Kollegen, die über Jahre durch ein frühzeitiges Erscheinen zum Dienst für einen nahtlosen Übergang von einer Schicht auf die nächste gesorgt haben, leer aus“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Heiko Müller, der selber an der Gerichtsverhandlung in Leipzig teilgenommen hatte.

Mit dem Urteil ist klar, dass es für Polizisten in Nordrhein-Westfalen keinen rückwirkenden Rechtsanspruch auf die Vergütung von sogenannten Rüstzeiten gibt. Das Urteil hat aber keine unmittelbaren Auswirkungen auf die aktuell gültigen Regelungen zur Erstattung der Rüstzeiten in der Arbeitszeitverordnung der Polizei. Dort ist seit dem 01.07.2017 ein Anspruch auf 12 Minuten Rüstzeit pro Schicht geregelt. „Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts tritt jetzt für die Vergangenheit endlich Rechtsfrieden ein, auch wenn wir uns natürlich eine andere Entscheidung gewünscht hätten. Die aktuelle Regelung, wonach 12 Minuten Rüstzeit pro Schicht gewährt werden, ist ein fairer Kompromiss“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende.
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