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Bachelor-Studium wird bis 2012 überarbeitet

Die Bachelor-Ausbildung bei der Polizei hat sich bewährt, aber in vielen Detailfragen gibt es Nachsteuerungsbedarf. In den vergangenen Monaten hat die GdP deshalb detaillierte Vorschläge vorgelegt, wie Studienverlauf und Prüfungselemente der Bachelor-Ausbildung praxisnäher gestaltet werden könne. Jetzt sind die Vorschläge auf fruchtbaren Boden gestoßen: Bei einer gemeinsamen Informationsveranstaltung des Präsidenten der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung (FHöV), Dr. Ludger Schrapper, des Direktors des LAFP, Dieter Schmidt, und des Vertreters der Ausbildungsbehörden, dem Bonner Polizeipräsidenten Wolfgang Albers, am 3. Mai in Gelsenkirchen haben die drei Ausbildungsträger angekündigt, dass der Bachelor-Studiengang grundlegend überarbeitet werden soll. Die neue Studien-Ordnung soll ab dem Ausbildungsjahrgang 2012 gelten, die Akkreditierung bis 2013 abgeschlossen sein.

Mit der neue Studienordnung soll die Kritik aufgegriffen werden, die die Studierenden und die GdP in den vergangenen Monaten immer wieder geltend gemacht hatten. Die angehenden Polizeibeamtinnen und -beamten hatten vor allem über den enormem Zeitdruck während des Studiums, die zu große Stofffülle in einzelnen Modulen und über zu kurze Lern- und Praktikaphasen geklagt. Zudem gab es Kritik an den unzureichenden Organisationsabläufen und an einer zum Teil mangelnden inhaltliche Abstimmung der Studieninhalte. Die GdP hatte immer wieder mit der Leitung der Fachhochschule über die einzelnen Kritikpunkte diskutiert. Ende Februar hatte sie in einem eintägigen Ausbildungssymposiums zudem gemeinsam mit allen an der Ausbildung Beteiligten eigene Reformvorschläge vorgelegt.

Trotz der Kritik im Detail sind sich GdP und die drei Ausbildungsträger allerdings einig, dass an der grundsätzlichen Zielrichtung des Bachelor-Studiums nichts geändert werden soll. Im Paragraf 1 der VAPPol II heißt es: „Die Ausbildung hat die Funktion, auf die spätere polizeiliche Verwendung vorzubereiten“. Fachhochschule, LAFP, Ausbildungsbehörden und GdP wollen deshalb auch in Zukunft daran festhalten, dass das Bachelor-Studium für den Polizeidienst insgesamt und nicht nur für einzelne Sparten der Polizei qualifiziert. Die Vorbereitung auf besondere Tätigkeiten und spezielle Arbeitsfelder innerhalb der Polizei bleibt auch in Zukunft der Fortbildung vorbehalten, erklärte LAFP-Direktor Dieter Schmidt unter Zustimmung der anderen Ausbildungsträger.

In einem mit dem Innenministerium bereits abgestimmten Eckpunktepapier zur Weiterentwicklung des Bachelor-Studiums finden sich viele Übereinstimmungen mit den Forderungen der GdP. Das betrifft insbesondere:
- die Verlängerung des Grundlagenstudiums,
- eine Entfrachtung des Studium durch das Abrücken von der bisherigen Kleinteiligkeit der einzelnen Studieninhalte
- längere Praxisphasen, einschließlich einer besseren Verzahnung von Theorie, Training, und Praxis
- sowie weniger Prüfungen zugunsten längerer und intensiverer Module.

Über weitere Veränderungen, wie zum Beispiel die Prozessbewertung bei Training und Praxis, soll noch diskutiert werden.

Für die reibungslose Umsetzung der Studienreform ist in der FHöV der Fachbereich Polizei verantwortlich. Deren Fachbereichssprecher, der GdP-Kollege Christoph Frings, berichtete auf der Informationsveranstaltung über eine eigens dazu eingesetztes Projekt „Reakkreditierung“ und stellte einen engen Zeitplan für die Umsetzung vor. Auch diesen Prozess wird die GdP kritisch und konstruktiv begleiten.

Mehr Infos zur Reform des Bachelor-Studiums:
Volker Huß
Jochen Littau
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