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Bachelorstudiengang erfolgreich entschlackt

Im Februar 2011 hat die GdP auf ihrem Ausbildungssymposium in Hattingen zahlreiche Forderungen zur Reform der Bachelorausbildung präsentiert. Sie waren der Ausgangspunkt eines intensiven Diskussionsprozesses mit allen an der Ausbildung Beteiligten, der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung, dem LAF und den Ausbildungsbehörden sowie dem Innenministerium. Inzwischen steht fest: Viele der GdP-Forderungen werden im neuen Studiengang, der am 1. September beginnt, umgesetzt.

Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick:
- Die Ausbildungsinhalte orientieren sich stärker an den Kernaufgaben der Polizei.
- Es gibt längere, zusammenhängende Praktika und Trainingsphasen
- Das Prüfungswesen wird deutlich entschlackt und entbürokratisiert: Im ersten Praktikum gibt es keine Prüfung, sondern nur ein Feedbackgespräch, im zweiten Praktikum eine Einsatzbewertung sowie eine kompetenzorientierte Prozessbewertung (persönlich-soziale und fachliche Kompetenz), im dritten Praktikum eine Einsatzbewertung und eine kompetenzorientierte Prozessbewertung.
- Im letzten Praktikum ist geplant die Studierenden als zweiter Mann/zweite Frau fahren zu lassen.
- Die bürokratischen Hemmnisse beim Waffentransport durch die Studierenden werden gelöst.
- Für Nachwuchspolizisten, deren bisherige Studienleistung mit mindestens 2, 5 benotet worden ist, soll es einen Joker geben, der eine zweite Wiederholung einer Fachtheorie-Prüfung ermöglicht. Der Joker soll ab dem Hauptstudium 2 greifen. Er gilt voraussichtlich ab dem Ausbildungsjahrgang 2012.
- Zudem werden die Zuständigkeiten und Aufgaben der einzelnen Ausbildungsträger in der VAPPol II deutlicher geregelt.
Eine Erfolgsbilanz, die es ohne die Initiative der GdP nicht gegeben hätte. Auch in einem weiteren, bislang noch nicht gelösten Problem, wird die GdP am Ball bleiben: bei der Forderung, den Tutoren, die sich neben ihrem normalen Polizeialltag um die Ausbildung des Polizeinachwuchses kümmern, eine „fühlbare“ Wertschätzung zukommen zu lassen.
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