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Beamte und Versorgungsempfänger sitzen von vornherein mit am Tisch

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

In drei Verhandlungsrunden wollen die Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und die Vertreter der Länder zu einem Tarifabschluss kommen. Nach dem Auftakt der Tarifverhandlungen am 21. Januar in Berlin sind zwei weitere Runden am 6./7. Februar und am 28. Februar/1. März in Potsdam geplant. Dann soll der Abschluss stehen.

Auch wenn es formal bei den Tarifverhandlungen nur um die Einkommen der rund eine Million Tarifbeschäftigten der Länder geht, sitzen die Beamten und die Versorgungsempfänger der Länder bei den Verhandlungen von Anfang an mit am Tisch. Denn für die Gewerkschaften gehört die Übertragung des Tarifabschlusses ohne jeden Abstrich auf die Beamten und die Versorgungsempfänger mit zu den Kernforderungen der Tarifrunde. Das wissen auch die Arbeitgeber.
Für die GdP steht deshalb fest: Sollten im Verlauf der Tarifverhandlungen Arbeitskampfmaßnahmen und Aktionen notwendig werden, wird sie dazu nicht nur die Tarifbeschäftigten aufrufen, sondern auch die Polizistinnen und Polizisten, die Verwaltungsbeamten und die Pensionäre bei der Polizei.

Auch 2019 kann es notwendig sein, mit symbolischen Arbeitsniederlegungen wie der Aktiven Mittagspause, mit gezielten Nadelstichaktionen in einzelnen Behörden und Demonstrationen den Druck auf die Bundesländer zu erhöhen. Erste Vorbereitungen dazu sind bei der GdP bereits angelaufen, damit wir schnell reagieren können, sollten die Verhandlungen in Stocken geraten.
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