Pressemitteilung
Behörden sind auf die Ausbildung von 2000 Nachwuchspolizisten pro Jahr gut vorbereitet
Auch die Ausbildung aller Nachwuchspolizisten in einem gemeinsamen Studiengang hat sich bewährt. Die angehenden Polizeikommissarinnen und -kommissare lernen während Ihres dreijährigen Bachelor-Studiums alles, was sie in den ersten Jahren ihrer Tätigkeit als Polizisten brauchen. „Wir befähigen sie zur Übernahme einer Vielzahl unterschiedlicher Aufgaben und Tätigkeiten innerhalb der Polizei und nicht nur für ein Fachgebiet. Darum beneiden uns die meisten anderen Bundesländer“, betonte Plickert.
Änderungsbedarf sieht die GdP hingegen bei einzelnen Details der bestehenden Studienordnung für die Polizisten. „Dass nicht alle Nachwuchspolizisten ihr Studium als Kommissaranwärter nach drei Jahren erfolgreich abschließen, liegt an den Anforderungen des Berufs. Auch bei uns gibt es junge Menschen, die nicht alle geforderten Leistungen erbringen oder während der Ausbildung merken, dass die Polizei für sie die falsche Berufswahl war und deshalb ihre Studium vorzeitig beenden. Aber die aktuelle Abbrecherquote von neun Prozent ist deutlich zu hoch. Wir verlieren dadurch junge Menschen, die eigentlich hervorragend für den Polizeiberuf geeignet sind, aber eine einzelne Prüfung nicht bestanden haben“, sagte Plickert. Um das zu ändern, fordert die GdP, dass auch in der Eingangsphase des Studiums eine nicht bestandene Einzelprüfung zweimal wiederholt werden kann. „Die bisherige Joker-Lösung greift zu spät“, kritisierte der GdP-Vorsitzende.
Zudem fordert die GdP, dass an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW neben dem bestehenden Bachelor-Studiengang Polizeivollzugswesen ein eigener Master-Studiengang für die Polizei eingerichtet wird. „Der neue Master-Studiengang ist keine Konkurrenz zur Ausbildung des Höheren Dienstes an der Deutschen Hochschule der Polizei, sondern er ergänzt sie“, sagte Plickert. „Wir brauchen diesen zusätzlichen Ausbildungsweg, weil in den nächsten Jahren der Großteil der heutigen Führungskräfte der Polizei aus Altergründen aus dem Dienst ausscheiden wird."
Änderungsbedarf sieht die GdP hingegen bei einzelnen Details der bestehenden Studienordnung für die Polizisten. „Dass nicht alle Nachwuchspolizisten ihr Studium als Kommissaranwärter nach drei Jahren erfolgreich abschließen, liegt an den Anforderungen des Berufs. Auch bei uns gibt es junge Menschen, die nicht alle geforderten Leistungen erbringen oder während der Ausbildung merken, dass die Polizei für sie die falsche Berufswahl war und deshalb ihre Studium vorzeitig beenden. Aber die aktuelle Abbrecherquote von neun Prozent ist deutlich zu hoch. Wir verlieren dadurch junge Menschen, die eigentlich hervorragend für den Polizeiberuf geeignet sind, aber eine einzelne Prüfung nicht bestanden haben“, sagte Plickert. Um das zu ändern, fordert die GdP, dass auch in der Eingangsphase des Studiums eine nicht bestandene Einzelprüfung zweimal wiederholt werden kann. „Die bisherige Joker-Lösung greift zu spät“, kritisierte der GdP-Vorsitzende.
Zudem fordert die GdP, dass an der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung des Landes NRW neben dem bestehenden Bachelor-Studiengang Polizeivollzugswesen ein eigener Master-Studiengang für die Polizei eingerichtet wird. „Der neue Master-Studiengang ist keine Konkurrenz zur Ausbildung des Höheren Dienstes an der Deutschen Hochschule der Polizei, sondern er ergänzt sie“, sagte Plickert. „Wir brauchen diesen zusätzlichen Ausbildungsweg, weil in den nächsten Jahren der Großteil der heutigen Führungskräfte der Polizei aus Altergründen aus dem Dienst ausscheiden wird."