Beihilfe: GdP drängt auf schnellere Bearbeitungszeiten
Forderung: Kurzfristige Aufstockung des Personals unumgänglich
Die Pandemie und die hierdurch verursachten krankheitsbedingten Ausfälle gehen auch an der Landesverwaltung nicht spurlos vorbei. Hinzu kommt die mittlerweile beschlossene Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Nachdem die Pauschale zu Jahresbeginn zunächst von Beihilfeempfängern einbehalten wurde, muss das LBV nun die Erstattung der Pauschalen vorbereiten. Dies stellt verständlicherweise eine erhebliche, zusätzliche Arbeitsbelastung dar.Die GdP hat deshalb das Finanzministerium aufgefordert, das Personal zur Bearbeitung der Beihilfeangelegenheiten zumindest vorübergehend aufzustocken, um den Bearbeitungsrückstand auf ein für die Kolleginnen und Kollegen verträgliches Niveau zu reduzieren.
Perspektivisch muss die Bearbeitungszeit für Beihilfeangelegenheiten aber auch dauerhaft reduziert werden. Hierfür ist dauerhaft mehr Personal beim LBV erforderlich.
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