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Pressemitteilung

Beleidigung von Polizisten als „Bastards“ konsequent ahnden

Beleidigung von Polizisten als „Bastards“ konsequent ahnden - Foto: GdP
Düsseldorf.

Die bei gewalttätigen Fußballfans beliebte Beschimpfung von Polizisten als „Bastards“ erfüllt den Tatbestand der Beleidigung. Das hat das Oberlandesgericht Karlsruhe in einem Grundsatzurteil festgestellt, das auch für Nordrhein-Westfalen Signalcharakter hat. In dem konkreten Fall ging es um ein großflächiges Transparent mit der Aufschrift „A.C.A.B.“, das Fußballfans im vergangenen Jahr bei einem Zweitliga-Spiel des Karlsruher SC gegen den VfL Bochum im Stadion gezeigt hatten. „A.C.A.B.“ steht für „all cops are bastards“. Nach Meinung der Richter haben die Fans mit dem Transparent die im Stadion anwesenden Polizisten pauschal verunglimpft. Nach dem Strafgesetzbuch wird Beleidigung mit einer Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr oder mit einer Geldstrafe geahndet. Über das genaue Strafmaß muss jetzt das zuständige Landgericht entscheiden.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert, dass das Urteil auch in Nordrhein-Westfalen angewandt wird. „Wer Polizisten als Bastards beschimpft, nur weil sie bei einem Fußballspiel zum Schutz der Zuschauer eingesetzt sind, beleidigt sie auf die übelste Weise. Darauf müssen die Gerichte endlich reagieren“, sagte der GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert.

Auch in den NRW-Stadien werden Polizisten immer wieder als „Bastards“ oder als „Bullenschweine“ beschimpft, weil sie dafür sorgen, dass gewalttätige Fans mit einem Stadionverbot belegt werden. „Wenn wir die ständig wachsende Gewalt in den Stadien beenden wollen, müssen wir auch gegen verbale Übergriffe auf die Polizei vorgehen. Sonst lassen wir in den Stadien die Entstehung eines Klimas zu, in dessen Windschatten die Gewalt weiter wächst“, warnt Plickert.
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