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Pressemitteilung

Bericht des Justizministers im Fall Wendt ist sachlich falsch

Foto: Manfred Vollmer/GdP
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Düsseldorf.

Der Rechtsausschuss des Düsseldorfer Landtags hat sich heute mit dem Stand der Ermittlungen im Fall Wendt befasst. In einem dazu den Abgeordneten vorgelegten Bericht des Justizministers heißt es: „Nach den Ermittlungen besteht seit vielen Jahren eine Verwaltungsübung im Bereich der Polizei Nordrhein-Westfalen, wonach den Gewerkschaftsvorsitzenden eine weitreichende Reduzierung ihrer dienstlichen Inanspruchnahme gebilligt worden ist, um ihnen die Wahrnehmung gewerkschaftlicher Aufgaben zu ermöglichen.“ Diese Darstellung suggeriert, dass diese Praxis gegenüber den Vorsitzenden aller drei Polizeigewerkschaften in NRW angewandt wird. Das ist sachlich falsch.

Der Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei in NRW (GdP), Arnold Plickert, wird seit seiner Wahl zum Landesvorsitzenden unmittelbar von der GdP bezahlt. Herr Plickert ist als Polizeibeamter ohne Bezüge beurlaubt. Er hat in seiner Zeit als Landesvorsitzender der GdP vom Land NRW weder Geld- noch Sachbezüge erhalten. Diese Praxis wurde auch schon bei seinen Vorgängern so angewandt.

Für die Gewerkschaft der Polizei ist es im Übrigen selbstverständlich, dass ihr Vorsitzender von der GdP bezahlt wird und nicht vom Land NRW. Dass ist schon deshalb notwendig, damit der Vorsitzende der GdP bei den Gesprächen und Verhandlungen mit dem Innenministerium unabhängig ist. Nur so kann sichergestellt werden, dass er sich nachhaltig für die Interessen der Polizistinnen und Polizisten in NRW und für das Interesse der Menschen nach Schutz vor Straftaten einsetzen kann, und nicht anderen Zielen verpflichtet ist.
Auf diesen Zusammenhang hat Herr Plickert bereits unmittelbar nach Bekanntwerden des Falls Wendt mehrfach öffentlich hingewiesen. Das sollte auch dem Justizminister bekannt sein.
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