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Berufsbegleitendes Masterstudium im IM als Beförderungsvoraussetzung für die LG 2.2. bzw. EG 13, Auswahljahrgang 2022

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP

Auch im Jahr 2022 haben die Beschäftigten im Geschäftsbereich des IM die Chance, ein berufsbegleitendes Masterstudium an der HSPV oder einer anderen Hochschule zu absolvieren, um perspektivisch die Wahrnehmung höherwertiger Ämter und Tätigkeiten anzustreben. Adressaten des Angebots sind Landesbeamt:innen der LG 2.1 des allgemeinen Verwaltungsdienstes sowie vergleichbare Tarifbeschäftigte.

Zulassungsvoraussetzungen für Beamte

Bewerbungsstichtag ist der 30.01.2022. Dann müssen nachstehende Zulassungsvoraussetzungen vorliegen:

    • Die Laufbahnbefähigung für die Ämtergruppe des ersten Einstiegsamtes der Laufbahngruppe 2 des allgemeinen Verwaltungsdienstes,
    • der Nachweis über eine mindestens dreijährige Dienstzeit i.S.d. § 10 LVO,
    • das Innehaben eines Amtes der Besoldungsgruppe A 10 oder A 11 (eine nach dem Bewerbungsstichtag (30.01.2022) erfolgende Beförderung nach A 12 steht der Teilnahme an der beruflichen Entwicklungsmaßnahme nicht entgegen),
  • eine aktuelle dienstliche Beurteilung in einem Amt der Besoldungsgruppe A 10 mit der Gesamtnote 5 Punkte oder in einem Amt der Besoldungsgruppe A 11 mit der Gesamtnote 4 oder 5 Punkte und
  • einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit verwaltungswissenschaftlichem Bezug, der - entsprechend der Studienordnung Bachelor der Bachelorstudiengänge an der HSPV - mindestens mit dem Gesamtergebnis 2,7, „befriedigend“ abgeschlossen wurde (bzw. bei einem abweichenden Notensystem mit einer vergleichbaren Note (z.B. Diplomabschluss an einer Fachhochschule mit mindestens dem Gesamtergebnis 8 Punkte, „befriedigend“)). Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Zulassungsvoraussetzungen für Tarifbeschäftigte

  • Der Nachweis über eine mindestens dreijährige Vordienstzeit in einer mindestens mit Entgeltgruppe 9b der EGO TV-L Teil I bewerteten Tätigkeit in der allgemeinen inneren Verwaltung,
  • eine unbefristete Beschäftigung im allgemeinen Verwaltungsdienst in der Entgeltgruppe 10 oder 11 der EGO TV-L Teil I (eine nach dem Bewerbungsstichtag (30.01.2022) erfolgende Höhergruppierung in die Entgeltgruppe 12 steht der Teilnahme an der beruflichen Entwicklungsmaßnahme nicht entgegen),
  • eine aktuelle Leistungsbewertung für eine mit der Entgeltgruppe 10 oder 11 der EGO TV-L Teil I bewertete Tätigkeit mit der Gesamtbewertung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ oder eine mit der Entgeltgruppe 11 der EGO TV-L Teil I bewertete Tätigkeit mit der Gesamtbewertung „stets zur vollen Zufriedenheit“ und
  • einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss mit verwaltungswissenschaftlichem Bezug, der - entsprechend der Studienordnung Bachelor der Bachelorstudiengänge an der HSPV - mindestens mit dem Gesamtergebnis 2,7, „befriedigend“ abgeschlossen wurde (bzw. bei einem abweichenden Notensystem mit einer vergleichbaren Note (z.B. Diplomabschluss an einer Fachhochschule mit mindestens dem Gesamtergebnis 8 Punkte, „befriedigend“)). Abschlüsse von akkreditierten Bachelorausbildungsgängen an Berufsakademien sind Bachelorabschlüssen von Hochschulen gleichgestellt.

Auswahlverfahren

Zum Stichtag 30.01.2022 müssen sämtliche Bewerbungsunterlagen der Stammdienststelle vorliegen. Einzelheiten zum Auswahlverfahren und anschließenden beruflichen Entwicklungsmöglichkeiten könnt ihr dem Erlass zum Masterstudium, welcher in den nächsten Tagen in eure Behörden versendet wird, entnehmen.
Der erfolgreiche Abschluss der Qualifizierungsmaßnahme führt nicht zu einer automatischen Höhergruppierung. Die GdP fordert hier, dass die Bereitschaft zur Weiterbildung sich für die Beschäftigten lohnen muss und Regelungen zur zeitnahen Übertragung neuer, anspruchsvollerer Aufgaben und damit verbundener Beförderung erfolgen müssen.

GdP-Info zum Download
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