Zum Inhalt wechseln

Beweislastumkehr als fatales Misstrauensvotum gegen die Arbeit der Polizei!

Foto: Lukas Maaßen/GdP
Foto: Lukas Maaßen/GdP

Das Land Berlin berät derzeit über einen Gesetzentwurf, der Opfern von Diskriminierungen durch öffentlichen Stellen einen Schadensersatzanspruch einräumen soll. Dabei sieht der Entwurf eine sog. „Beweislastumkehr“ vor. Das bedeutet, dass der Vorwurf einer Diskriminierung dazu führt, dass der betroffene Beamte nachweisen muss, dass seine Maßnahme keinen diskriminierenden Hintergrund hatte.

Gesetzeslücke? Das Grundgesetz ist eindeutig!

Der Gesetzentwurf wird mit einer Schutzlücke begründet, die für die Bürgerinnen und Bürger bestehe. Er soll gewährleisten, sich gegen Gewaltwillkür durch staatliche Organe zur Wehr setzen zu können. Dabei wird missachtet, dass alle Kolleginnen und Kollegen die freiheitliche demokratische Grundordnung der Bundesrepublik repräsentieren und sich dem Grundgesetz unterworfen haben. Polizistinnen und Polizisten handeln aufgrund von Recht und Gesetz. Soweit dies in Ausnahmefällen nicht der Fall ist, werden Verstöße verfolgt und geahndet. Der Berliner Entwurf ist ein deutliches Misstrauensvotum, stellt alle polizeilichen Maßnahmen unter einen Generalverdacht und ist reine Symbolpolitik.

Bewertung der GdP:

Die Politik sollte in Zeiten von Personalmangel und einer erheblichen Arbeitsverdichtung Signale der Wertschätzung und Unterstützung für die Kolleginnen und Kollegen senden. Der aktuell vorliegende Entwurf bewirkt das genaue Gegenteil. Sollte das Gesetz in der jetzt vorliegenden Form verabschiedet werden, muss genau geprüft werden, ob Kolleginnen und Kollegen aus NRW zukünftig noch zu Einsätzen nach Berlin entsandt werden sollten.
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen