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Pressemitteilung

Bodycam darf auch in Wohnungen eingesetzt werden

Foto: Manfred Vollmer/GdP
Foto: Manfred Vollmer/GdP
Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die heute von Innenminister Herbert Reul (CDU) offiziell gestartete flächendeckende Ausrüstung der Polizei mit einer Bodycam. „In anderen Bundesländern und bei der Bundespolizei, bei der die Kameras schon länger im Einsatz sind, ist die Zahl der Angriffe auf Polizisten zurückgegangen. Das erhoffen wir uns auch für NRW“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. „Kommt es trotz der Kamera zu einem Angriff auf die Beamten, können die Angriffe festgehalten und die Täter leichter überführt werden. Auch davon erwarten wir uns langfristig eine abschreckende Wirkung“, ergänzte Mertens.

Im Unterschied zu anderen Bundesländern, darf die Bodycam in NRW auch bei Einsätzen in Privatwohnungen genutzt werden, zum Beispiel bei Fällen von häuslicher Gewalt. Damit es dabei nicht zur Verletzung der Privatsphäre kommt, steht die Auswertung der Aufnahmen unter einem Richtervorbehalt. „Wenn Polizisten einen prügelnden Ehemann aus der eigenen Wohnung verweisen müssen, kommt es häufig zu gewalttätigen Angriffen. Auch hier wirkt die Bodycam deeskalierend. Deshalb begrüßen wir ausdrücklich die zusätzliche Einsatzmöglichkeit“, betonte Mertens.

In NRW war die Einführung der Bodycam politisch lange umstritten. Vor allem die Grünen hatten Datenschutzbedenken gegen die Kamera geltend gemacht. „Diese Bedenken waren nur vorgeschoben, denn die Bodycam wird nur dann eingeschaltet, wenn ein Täter bereits gewalttätig geworden ist oder mit der Anwendung von Gewalt droht“ erläuterte der GdP-Vorsitzende. Mit der Bodycam lässt sich auch ein komplexes Einsatzgeschehen im Nachhinein besser rekonstruieren. „Die Polizei ist in Zukunft nicht mehr auf die Auswertung zufällig entstandener, privater Handyaufnahmen angewiesen, sondern kann selber Mitschnitte des Geschehens vorlegen, um zu belegen, was wirklich passiert ist“, sagte Mertens.

Positiv bewertet die GdP auch, dass die jetzt in NRW angeschaffte Bodycam über eine Schnittstelle zum Taser verfügt. Falls NRW zu einem späteren Zeitpunkt auch den Taser einführt, kann die Aufzeichnungsfunktion der Bodycam bereits durch das Ziehen des Tasers in Gang gesetzt werden. „Deshalb ist es eine kluge, vorausschauende Entscheidung, dass NRW sich bei der Bodycam für ein Modell entschieden hat, das über eine technische Schnittstelle zum Taser verfügt. Die Kombination aus beiden Einsatzmitteln, Bodycam und Taser, würde die abschreckende Wirkung noch einmal erhöhen“, sagte der GdP-Vorsitzende.
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