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GdP legt Konzept für ganzheitliches Gesundheitsmanagement vor

GdP legt Konzept für ganzheitliches Gesundheitsmanagement vor

7 Prozent aller Polizeibeamten in NRW fallen jeden Tag krankheitsbedingt für den aktiven Dienst aus. 17 Prozent sind im Jahr sechs Wochen oder länger krank. Für die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist das ein unhaltbarer Zustand. Sie hat deshalb ein Konzept für ein betriebliches Gesundheitsmanagements bei der Polizei vorgelegt. Dadurch könnten nicht nur die gesundheitsschädlichen Auswirkungen der berufsspezifischen Arbeitsbelastungen bei der Polizei deutlich reduziert, sondern auch der massive Arbeitsdruck in vielen Polizeibehörden nachhaltig verringert werden. Denn durch die Senkung der Krankenquoten nur um einen Prozent-Punkt stünden in NRW jeden Tag 450 Beschäftige mehr für den aktiven Dienst zur Verfügung. Ziel des betrieblichen Gesundheitsmanagements bei der Polizei ist aber nicht nur die Reduzierung der täglichen Krankenquote, sondern auch die Gesunderhaltung aller Beschäftigten bis ins hohe Alter. Niemand soll mit Gesundheitsschäden in Ruhestand oder Rente gehen müssen.

Fünf Handlungsfelder müssen beim betrieblichen Gesundheitsmanagement der Polizei im Vordergrund stehen:
  1. Die Entwicklung eines Sportangebots für alle Beschäftigten, also nicht nur für die Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten. Dabei muss dem Präventionsgedanken ein besonderer Stellenwert eingeräumt werden. Beschäftigte, die selbst bislang sportlich nicht aktiv sind, sollen behutsam an den Sport herangeführt werden. Sie sollen zu mehr Eigeninitiative und Verantwortung motiviert werden, statt sie durch anfangs für sie kaum erreichbare Leistungsanforderungen zu verschrecken.

  2. Eine Stärkung des Arbeitsschutzes. Bei zwei Dritteln aller Arbeitsunfälle in Deutschland sind organisatorische Mängel die Hauptursache. Nach Meinung der GdP muss deshalb der Arbeitsschutz bei der Polizei durch die Entwicklung landesweit gültiger Richtlinien gestärkt werden. Zudem müssen auch bei der Polizei – wie in anderen Behörden und Betrieben – eigene Arbeitsschutzfachleute eingestellt werden.

  3. Die stärkere Berücksichtigung der gesundheitlichen Auswirkungen der Arbeitsorganisation. Polizisten sind in ihrer täglichen Arbeit nicht nur besonders belastenden Situationen ausgesetzt, sondern sie müssen auch zu ständig wechselnden Arbeitszeiten Dienst tun. Die GdP fordert deshalb, dass in die Gestaltung der Arbeitszeit nicht nur die Anforderungen des Polizeiberufs einfließen, sondern auch die berechtigten Interessen der Polizistinnen und Polizisten nach individueller Planbarkeit ihres Lebens. Diese Forderung bezieht sich nicht nur auf die Gestaltung der Wochenarbeitszeit und der Schichtdienstmodelle, sondern zum Beispiel auch auf die Zulassung von Telearbeit, die Möglichkeiten einer stärkeren Arbeitszeitflexibilisierung und die Einführung von Lebensarbeitszeitkonten.

  4. Die Stärkung der Gesundheitsfürsorge. Die Gesundheitsprävention des Polizeiärztlichen Dienstes soll gestärkt, der Ernährungsberatung dabei ein besonderer Platz eingeräumt werden. Damit die Versorgung der Polizei mit einer ausreichenden Anzahl von Polizeiärzten sichergestellt ist, müssen ggf. zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden.

  5. Sicherstellung einer gesunden Ernährung. Für eine gesunde Ernährung in der Freizeit müssen die Polizeibeamten selbst sorgen, bei dienstlichen Einsätzen ist hierfür der Dienstherr verantwortlich. Auf diesem Gebiet besteht massiver Nachholbedarf, insbesondere bei den Einsatzkräften. Auch das Essensangebot in den Kantinen muss sich stärker an den Anforderungen orientieren, die durch die moderne Ernährungswissenschaft definiert sind.

Damit das betriebliche Gesundheitsmanagement bei der Polizei ein Erfolg wird, darf es kein Ziel unter vielen anderen sein, sondern das Gesundheitsmanagement muss zu einer zentralen Stabsaufgabe werden, für dessen Erfolg das Innenministerium verantwortlich ist. Die Rahmenbedingungen müssen in einer Betriebsvereinbarung zwischen dem Innenminister und dem Hauptpersonalrat der Polizei definiert werden. Dort werden auch die Verpflichtungen der nachgeordneten Polizeibehörden, selber ein Gesundheitsmanagement für ihren Bereich aufzubauen, festgelegt. Gefordert sind aber auch die Beschäftigten. Sie müssen durch Wahrnehmung von Sport- und Fitnessangeboten ihrer Behörden ihren Teil dazu beitragen, dass das Gesundheitsmanagement ein Erfolg wird.
Das Konzept der GdP für ein betriebliches Gesundheitsmanagement bei der Polizei gibt es als Broschüre bei den Kreisgruppen der GdP und zum Download.

Gesundheitsmanagement der Polizei des Landes NRW
Positionspapier der Gewerkschaft der Polizei
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