Corona Test-Strategie: Polizei- und Rettungsdienste nicht vergessen!
Dienstherr muss ein Angebot für regelmäßige Corona-Tests machen
Verpflichtung aus dem Arbeitsschutz
Das Ansteckungsrisiko ist aber auch für Polizeibeschäftigte hoch, da immer wieder größere Teile der Belegschaft engen Kontakt zu möglicherweise infizierten Mitmenschen nicht vermeiden können. Deshalb muss der Dienstherr seine Schutzmaßnahmen ergänzen und allen Beschäftigten im 14-tägigen Rhythmus einen Corona-Test mindestens anbieten.
Nach Auffassung der GdP ergibt sich diese Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Nach Auffassung der GdP ergibt sich diese Verpflichtung aus dem Arbeitsschutzgesetz und der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV).
Koordiniertes Konzept für alle Beschäftigten des öffentlichen Dienstes vorlegen
Die Landesregierung darf den Gesundheitsschutz in diesem Fall nicht den einzelnen Ressorts überlassen. Es kann nicht sein, dass die Ministerien sich jetzt einen Wettlauf bieten, wer am schnellsten ein Konzept vorlegen kann. Deshalb soll das Konzept des Arbeitsministeriums für alle Ressorts gelten, wo eine Kontaktmöglichkeit zu infizierten Proben oder Verdachtsproben oder erkrankten oder krankheitsverdächtigen Personen oder Tieren einschließlich deren Transport nicht ausgeschlossen werden kann.