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Deutlich höhere Zulagen für Spezialeinheiten in NRW

Foto: GdP/Björn Trotzki
Foto: GdP/Björn Trotzki

Die Landesregierung hat entschieden, wichtige Zulagen für die Spezialeinheiten der Polizei deutlich anzuheben. Die Anpassung war nicht erst aufgrund der aktuellen Sicherheitslage erforderlich, sondern vor allem deshalb, weil die betroffenen Zulagen teilweise seit über 20 Jahren eingefroren waren und NRW damit im Bundesvergleich zunehmend schlecht dastand.

Zulagen sind seit 2006 Ländersache
Seit der Föderalismusreform 2006 ist die Beamtenbesoldung Ländersache. Zuletzt hat NRW die bis dahin bundeseinheitlich geltende Erschwerniszulagenverordnung (EZulV) mit Wirkung vom 1.6.2013 in Landesrecht überführt, ohne aber inhaltliche Änderungen vorzunehmen. Die deutlichen Verbesserungen, die für den Bund seit November 2013 gelten, haben deshalb auf Beamtinnen und Beamte in NRW keine Auswirkungen.

NRW zieht fast mit dem Bund gleich
Mit den jetzt vorgeschlagenen Anpassungen reagiert die Landesregierung und verdoppelt die Zulagen für SEK und MEK-Angehörige fast. Gleichzeitig bekommen Mitglieder der Technischen Einsatzgruppe, der Verhandlungsgruppe und der Führungsstelle SE erstmals eine Zulage in gleicher Höhe. Weitere für die Spezialkräfte der Polizei in NRW wichtige Zulagen hebt die Landesregierung ebenfalls bis auf Centbeträge wieder auf das Niveau des Bundes an. (Details in der Tabelle auf Seite 2)

Vorschlag der Landesregierung kommt noch dieses Jahr in den Landtag

Der Vorschlag der Landesregierung kommt noch in diesem Jahr in den Landtag. Wenn alles klappt, können die erhöhten Zulagenbeträge bereits ab dem 1.1.2017 ausgezahlt werden. Die GdP wird das Gesetzgebungsverfahren konstruktiv begleiten.

Was ist mit anderen Zulagen?
Die grundsätzliche Überarbeitung der EZulV NRW bleit weiter auf der Tagesordnung, so wie die GdP das bereits seit Beginn der Verhandlungen zur Dienstrechtsreform gefordert hat.

Handlungsbedarf besteht aus Sicht der GdP vor allem bei den Zulagen für Dienst zu ungünstigen Zeiten und den Zulagen für Schichtdienst. Auch diese sind teilweise seit Jahren nicht mehr angepasst worden und werden modernen Schichtdienstgestaltungen nicht mehr gerecht.

Übersicht zum Kabinettsbeschluss der Landesregierung

Erschwerniszulage für …€ neu€ alt
Spezialeinheiten
SEK, MEK, §22 Abs.2
300 /Monat153,39 /Monat
TEG, VG, FüSt SE
300 /Monat0,00 /Monat
Verdeckte Ermittler
§22 Abs.2, Nr.3
260 /Monat153,39
Sprengstoffermittler
§11 Abs.3, S.1
21,40 /Stunde
max. 321 /Monat
15,34 /Stunde
max. 230,08 /Monat
Sprengstoffentschärfer
einfacher Einsatz nach
§11 Abs.1, S.2
35,70 /Stunde
max. 535 /Monat
25,56 /Stunde
max. 383,47 /Monat
bes. schwieriger Einsatz nach
§11 Abs.2
357,00 /Stunde255,65 /Stunde
Taucher
Übungen und Arbeiten ohne Helm und Tauchgerät
3,40 /Stunde2,76 Euro /Stunde
Tauchtiefen bis 20m
14,30-27,80 /Stunde11,45-22,23 /Stunde
Tauchtiefen über 20m je weitere 5m
5,50 /Stunde4,44 /Stunde
Tätige an Antennen und Antennenträgern
§13 Abs.1 S.1
2,10-12,80 /Tag1,53 - 9,20 /Tag
§13 Abs.1 S.2
0,70-2,80 /Tag0,51-205 /Tag
Arbeiten in Höhen von über 20 m oder ohne Randsicherung
1,40-2,80 /Tag1,02-2,05 /Tag
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