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Deutliche Verbesserungen bei der Freien Heilfürsorge geplant

Bei der Freien Heilfürsorge sind umfangreiche Änderungen geplant. Das ergibt sich aus einem Änderungsentwurf, den die GdP im Rahmen der Verbändeanhörung des Innenministeriums begleitet: Künftig können Standardimpfungen auch durch den Hausarzt vorgenommen werden. Der Gang zum Polizeiarzt ist nur noch für Impfungen, die nicht im Katalog der ständigen Impfkommission enthalten sind, erforderlich. Auch die Verpflichtung zur Behandlung durch einen Arzt am Dienst- oder Wohnort entfällt. Zudem verzichtet der Dienstherr bei Regelleistungen aus dem Heilmittelkatalog auf die Pflicht zur vorherigen Einholung einer Kostenübernahmeerklärung. Das Rezept vom Arzt reicht in Zukunft aus.

Die GdP sieht die geplanten Verbesserungen positiv, fordert aber noch Korrekturen in einzelnen Details. Das gilt insbesondere für die Behandlung im EU-Ausland.

Die neuen Regelungen sollen Anfang 2019 in Kraft treten.

Die geplanten Verbesserungen im Detail
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