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Personalratswahlen 2016

Doppelt gut geht nur mit der GdP!

Doppelt gut geht nur mit der GdP!

Die GdP tritt bei den Personalratswahlen 2016 mit der Listennummer 2 an. Das ist das Ergebnis der Auslosung, die der Polizei-Hauptwahlvorstand heute unter allen bis zum 14. April eingegangenen Wahlvorschlägen vorgenommen hat. Diese Listennummer 2 gilt für alle Wahlvorschläge der GdP: Wer die GdP wählen will, wählt deshalb gleich zweimal Liste 2. Einmal für den örtlichen Personalrat und einmal für den Polizei-Hauptpersonalrat. Das ist ganz einfach zu merken: Doppelt gut gibt’s nur bei der GdP, deshalb zweimal Liste 2 wählen!

Wer den neuen Personalrat wählen will, muss übrigens nicht bis zum 6. Juni warten, um seine Stimme abzugeben, sondern kann schon jetzt beim Wahlvorstand vor Ort die Briefwahlunterlagen beantragen. Noch stressfreier geht es mit dem Wahlbotenservice der GdP. Dazu muss ich die GdP vor Ort nur formlos beauftragen, die Wahlunterlagen für mich beim Wahlvorstand in Empfang zu nehmen und dorthin auch wieder zurückzubringen. Dann kommen die Unterlagen je nach Wunsch bequem an den eigenen Arbeitsplatz oder sogar nach Hause. Einfacher geht’s nicht!
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