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„Drohende Gefahr“ nicht inflationär anwenden

Foto: Stephan Hegger/GdP
Foto: Stephan Hegger/GdP
Köln.

Strategische Fahndung, Fußfesseln für Gefährder, Vorratsdatenspeicherung, das Abhören von WhatsApp: das geplante Polizeigesetz soll die NRW-Polizei mit weitreichenden Befugnissen ausstatten. Im Gespräch mit dem Kölner Stadt-Anzeiger erklärt Michael Mertens, Vorsitzender der Gewerkschaft der Polizei in NRW, warum er das neue Polizeigesetz für richtig hält.

„Die terroristische Bedrohung ist auch in Deutschland hoch. Die Menschen wollen hierzulande sicher leben. Damit die Polizei für die Sicherheit sorgen kann, braucht es ausreichend Personal, eine Ausrüstung auf dem technisch aktuellen Stand und rechtliche Befugnisse, die durch das geplante Polizeigesetz gewährleistet werden“, sagt Mertens im Kölner Stadt-Anzeiger. „Beispielsweise dürfen die Sicherheitsbehörden bisher nur bei einer konkreten Gefahr eingreifen, das heißt, die Gefahr eines Anschlags muss unmittelbar bevorstehen. In der Gesetzesnovelle wird nun der Begriff der drohenden terroristischen Gefahr eingeführt, der den Kolleginnen und Kollegen bereits früher die Möglichkeit gibt, aktiv zu werden“, so Mertens. Auch brauche die Polizei die Möglichkeit zur längeren Gewahrsamnahme von Gefährdern.

„Wie groß eine Bedrohung tatsächlich ist, lässt sich nicht in zwei Tagen klären. Deshalb ist es wichtig, die Festnahmebefugnisse zu erweitern“, erklärt Mertens. Der Begriff der drohenden Gefahr dürfe aber nicht wie in Bayern inflationär verwendet werden: „Was die Bayern alles in ihr Gesetz gepackt haben, zeugt von wenig Augenmaß. Zwar kann sich auch in NRW die Polizei in Zukunft auf die Abwehr einer drohenden Gefahr berufen, aber die Hürden, die im Gesetz dafür genannt werden, sind viel höher. Das macht den Unterschied“, so Mertens. „Bei uns wird es auch keinen auf drei Monate ausgedehnten Polizeigewahrsam geben. Beide Maßnahmen schaden dem Versuch der Innenminister, endlich zu bundesweit einheitlichen Standards zu kommen, was die Polizei darf und was nicht“, erklärt der GdP-Vorsitzende.

Auch die Forderung eines neuen Leitbildes der NRW-Polizei begrüßt die GdP: „Es geht darum, dass Fehlverhalten konsequent geahndet wird. In den vergangenen Jahren hat sich eine Lage gebildet, die manchmal das Gegenteil bewirkte. Wir müssen die Zügel wieder straffer ziehen, um zu zeigen, dass die exekutive Staatsmacht handelt“, sagt Mertens.

Die Anforderungen an die Polizei sind zuletzt gestiegen – nicht nur aufgrund der Terrorgefahr. Wirtschafts-, Cyber- und Organisierte Kriminalität stellen ebenfalls immer höhere Ansprüche. Deshalb fordert die GdP mehr Zeiten für weiterführende Lehrgänge. Zudem drängt die GdP auf 2300 Neueinstellungen plus X pro Jahr. Die Unbekannte steht für die jährliche Abbrecherquote, die das Land im Jahr darauf durch mehr Einstellungen kompensieren muss. „Wir haben kein Nachwuchsproblem. Jährlich gehen gut 10 000 Bewerbungen ein, gleichzeitig ist aber die Abbrecher-Quote in der Ausbildung auf zwölf Prozent angestiegen. Wenn es bei der jährlichen Minusrate von 300 Abbrechern bleibt, dann schaffen wir es nicht bis zum Jahre 2023 den personellen Aderlass durch die Pensionswelle und Einsparmaßnahmen der Vergangenheit auszugleichen“, führt Mertens aus.
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