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Pressemitteilung

Einschreiten der Polizei bei „drohender Gefahr“ ist von der Verfassung gedeckt

Foto: Lukas Maaßen/GdP
Foto: Lukas Maaßen/GdP
Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt die von der Landesregierung geplante Gesetzesänderung, nach der die Polizei in Zukunft bereits beim Bekanntwerden einer „drohenden Gefahr“ oder einer „drohenden terroristischen Gefahr“ präventiv tätig werden kann. Bislang ist das erst bei einer unmittelbar bevorstehenden Gefahr möglich. Dann ist es aber in vielen Fällen zu spät, um eine bereits im Vorfeld erkennbare Straftat oder einen Terroranschlag zu verhindern. Weil die Maßnahmen mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbunden sind, dringt die GdP allerdings darauf, dass das Instrument der drohenden Gefahr nur bei Straftaten von erheblicher Bedeutung angewandt wird.

„Straftäter bereiten ihre Taten heute über das Handy und über Messenger-Dienste vor, deshalb muss die Polizei auf die Kommunikationsdaten der Täter zugreifen können. Der Polizei geht es dabei um die Verhinderung schwerer Straftaten, also um den Schutz und nicht um das Aushorchen der Bürger“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens im Vorfeld der morgigen Landtagsanhörung über die geplante Änderung des Polizeigesetzes. „Deshalb brauchen wir einen klar definierten Katalog schwerer Straftaten, bei dem die Polizei bei einer drohenden Gefahr einschreiten darf. Diese Kriterien müssen in das Polizeigesetz eingearbeitet werden.“

Die GdP stützt sich bei ihrer Forderung auf eine zwei Jahre alte Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Die Karlsruher Richter hatten festgestellt, dass heimliche Überwachungsmaßnahmen, die tief in das Privatleben hineinreichen, nur zum Schutz besonders wichtiger Rechtsgüter wie dem „Schutz von Leib und Leben“ und der „Sicherheit des Landes“ zulässig sind. Für weniger weitreichende Eingriffe wie eine Online-Durchsuchung halten die Richter hingegen „eine Gefahr für Güter der Allgemeinheit, die die Existenz der Menschen berühren“ für ausreichend. Die GdP fordert, dass die unterschiedlichen Anforderungen in das Polizeigesetz aufgenommen werden, damit die darin vorgesehenen Maßnahmen verfassungskonform sind. „Die Polizei braucht im Informationszeitalter neue Instrumente, aber sie müssen verhältnismäßig sein“, betonte der GdP-Vorsitzende.

Auch die weiteren im Entwurf für das Polizeigesetz vorgesehenen neuen Instrumente wie die Ausweitung der Videoüberwachung, die Einführung von Anhalte- und Sichtkontrollen und die Nutzung der Elektronischen Fußfessel zur Überwachung von Terrorverdächtigen und von entlassenen Sexualstraftätern werden von der GdP begrüßt.

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Sicherheit in Nordrhein-Westfalen
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