Endlich! Einheitliche Dienstkleidung für Tarifbeschäftigte
Schutzkleidung bisher uneinheitlich
Erkennbarkeit ist dringend notwendig
Ergänzend zu einer bisher individuell vorhandenen Schutzkleidung sollen nun alle Tarifbeschäftigte „in einer öffentlich erkennbaren, polizeinahen Verwendung“, also insbesondere zusammen mit uniformierten Beamten oder alleine in Einsatzfahrzeugen, mit Dienstkleidung ausgestattet werden. Die Erkennbarkeit als Polizeibeschäftigte ist hier von besonderer Bedeutung. Insgesamt wurden bisher rund 1700 Beschäftigte mit Ausstattungsbedarf an einer einheitlichen Dienstkleidung aus den Direktion GE, V, ZA, K, PÖA und LAFP gemeldet.Die GdP begrüßt diesen Schritt, denn die Dienstkleidung vermittelt das Gefühl von Zugehörigkeit und Wertschätzung und verschafft in der Außenwirkung Respekt.
Weitere Lücken im Arbeitsschutz schließen
Dennoch herrscht noch immer ein Flickenteppich bei der individuellen Schutzausstattung vor. Die GdP fordert mehr personelle Ressourcen für die erforderlichen Gefährdungsbeurteilungen, eine landeszentrale Beschaffung über das LZPD und die Ausgabe über die Polizeibekleidungscenter, wie es auch bei den Polizeibeamten Standard ist.Die News zum DOWNLOAD.