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Pressemitteilung

Endlich! Innenministerium stoppt verdachtsunabhängige Blutproben

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf.

Die bislang nur in NRW übliche Praxis, dass die Polizeiärzte die Kraftfahrtauglichkeit von Polizistinnen und Polizisten nur dann bestätigen, wenn sie vorher das Ergebnis einer Blutuntersuchung gesehen haben, ist jetzt vom Innenministerium beendet worden. Wie in allen anderen Bundesländern auch werden in Zukunft in NRW Blutproben im Rahmen der Kraftfahrtauglichkeitsüberprüfung nur noch dann vorgenommen, wenn konkrete Verdachtsmomente vorliegen. Einzige Ausnahme bleiben die Führerscheinklassen C und D, bei denen die Fahrerlaubnisverordnung eine Überprüfung von Blutwerten verlangt. Die Polizeiärzte hatten diese Änderung selber Anfang Dezember vorgeschlagen.

Mit dem Verzicht auf die verdachtsunabhängigen Blutproben zur Feststellung der Kraftfahrtauglichkeit der Beamten kommt das Innenministerium einer langjährigen Forderung der GdP nach. „Wir haben immer wieder gerügt, dass es für die verdachtsunabhängige Blutprobe im Rahmen der Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchung keine Rechtsgrundlage gibt. Sie ist auch aus sachlichen Gründen nicht nötig“, betonte GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. „Deshalb ist es gut, dass das Innenministerium diesen Sonderweg von NRW jetzt beendet!“

Mit der Entscheidung des Innenministeriums, auf verdachtsunabhängige Blutproben zu verzichten, können sich auch die Personalräte der Polizei bestätigt fühlen. In zahlreichen von ihnen geführten Verfahren hatten die Gerichte immer wieder festgestellt, dass die Entnahme einer verdachtsunabhängigen Blutprobe der Mitbestimmung unterliegt. Und zwar erst recht dann, wenn sie im Rahmen einer Eignungsuntersuchung durchgeführt wird.
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