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Endlich: Tariferhöhung kommt!

Foto: Michael Grigat/GdP
Foto: Michael Grigat/GdP

Mit Abschluss des Tarifvertrages haben die Tarifbeschäftigten einen Anspruch auf rückwirkende Auszahlung der Tariferhöhung ab dem 01.01.2019. Nach Aussage des LBV wird die rückwirkende Umsetzung der linearen Entgelterhöhung nun endlich mit den laufenden Bezügen für den Monat Mai vorgenommen. Die Auszahlung der Tabellenentgelte erfolgt dann am 31.05.2019.

Personalausgabenbudget muss angepasst werden!

Um die mit der Tariferhöhung verbundenen höheren Personalkosten zu decken, muss das Personalausgabenbudget angepasst werden. Bislang hat der Finanzminister die Zuweisung der benötigten Mittel verweigert. Das führt dazu, dass die Behörden erstmal die Mehrausgaben für den Tarifabschluss selber tragen müssen.
Diese Vorgehensweise geht jedoch zu Lasten der Beschäftigten des öffentlichen Dienstes, da beispielsweise Höhergruppierungen vorläufig nicht umgesetzt werden können, da das Geld anderweitig verwendet werden muss. Das kann nach Ansicht der GdP nicht sein.
Die GdP drängt daher darauf, dass unverzüglich die Mittel zur Finanzierung der Tariferhöhung bereitgestellt werden!
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