Zum Inhalt wechseln

Endlich ist es soweit: Die Krankenversichertenkarte für die Freie Heilfürsorge kommt

Foto: Jürgen Seidel/GdP
Foto: Jürgen Seidel/GdP

Lange haben wir darauf gewartet, im 4. Quartal 2017 soll nun endgültig die Krankenversichertenkarte (KVK) für die Anspruchsberechtigten der Freien Heilfürsorge eingeführt werden und vorerst fünf Jahre gültig sein. Damit entfällt bis auf wenige Ausnahmen die zeitraubende Einholung von Überweisungen beim Hausarzt und das lästige bisherige Verfahren mit den verschiedenen Behandlungsscheinen wird abgelöst. Berechtigte der Freien Heilfürsorge können nun bereits durch die Karte nachweisen, dass sie Leistungen im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung in Anspruch nehmen dürfen.

Auf dem Chip der Versichertenkarte sind lediglich der Vorname, der Nachname, das Geburtsdatum, die Versichertennummer, die Adresse des LZPD in Duisburg sowie Abrechnungsinformationen gespeichert. Im Gegensatz zu der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), auf der auch vertrauliche personenbezogene Angaben und wichtige Dokumente wie Arztbriefe und Befundberichte in verschlüsselter Form abgelegt werden können, befinden sich auf der Krankenversichertenkarte keine medizinischen Informationen. Aus diesem Grund ist die KVK auch ohne Foto gültig.

Wird beim Arzt eine zusätzliche Wahlleistung privat in Anspruch genommen, so muss beachtet werden, dass die Privatadresse des Betroffenen in der Arztpraxis hinterlegt wird, damit die Rechnung nicht zentral an das LZPD versendet wird. Ansonsten kann es passieren, dass die Rechnungen nicht rechtzeitig beglichen werden können und entsprechende Mahngebühren anfallen. Die in einem solchen Fall entstehenden Kosten wären dann von der Beamtin bzw. von dem Beamten zu tragen.

Newsletter zum Download
This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen. This link is for the Robots and should not be seen.
Unsere Wirtschaftsunternehmen