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Entgeltordnung – Das Warten hat ein Ende

Entgeltordnung: Das Warten hat ein Ende - Foto: GdP

Bei Inkrafttreten des TV-L vor fünf Jahren, am 1. November 2006, galt die alte Vergütungsordnung des BAT und das Lohngruppenverzeichnis des Manteltarifs für die Arbeiter (MTArb) fort, weil die Tarifvertragsparteien erst noch eine Entgeltordnung (EGO) aushandeln musste. Inzwischen liegen zumindest für den Allgemeinen Teil (Teil I) und für den Teil III (für Beschäftigte mit körperlich/handwerklichen Tätigkeiten) die Verhandlungsergebnisse vor. Sie treten – vorbehaltlich der noch ausstehenden redaktionellen Schlussarbeiten – am 1. Januar kommenden Jahres in Kraft. Der noch fehlende Teil II, der u.a. für die Berufsbilder der Datenverarbeitung gilt, soll später folgen.

Was die Entgeltordnung für die Beschäftigten bringt, haben Personalvertreter des GdP-Landesbezirks NRW am 3. November auf einem eintägigen Tarifseminar in Sprockhövel diskutiert. Dabei wurde insbesondere herausgestellt, dass nach dem jetzigen Verhandlungsstand eine Überleitung in die Entgeltordnung nur auf Antrag des Beschäftigten erfolgt. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der EGO gestellt werden. Zu Grunde gelegt werden dabei die persönlichen Eingruppierungsfakten mit Stand 1. Januar 2012.

Welche weiteren Kriterien künftig bei der Eingruppierung eine Rolle spielen, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der tarifpolitischen Tagung als Multiplikatoren in den jeweiligen Behörden vermitteln. Zudem plant der GdP-Landesbezirk in den nächsten Wochen weitere Zusammenkünfte auf regionaler Ebene. Brigitte Herrschaft, für Tarifpolitik zuständiges Vorstandsmitglied des Landesbezirks, und ihre designierte Nachfolgerin Jutta Jakobs hoffen, dass bis dahin auch die noch ausstehenden redaktionellen Schlussarbeiten an der Entgeltordnung abgeschlossen sind.

Mehr Infos: Bernd Kohl, Tel. 0211/29101-35
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