Entgeltordnung – Das Warten hat ein Ende
Was die Entgeltordnung für die Beschäftigten bringt, haben Personalvertreter des GdP-Landesbezirks NRW am 3. November auf einem eintägigen Tarifseminar in Sprockhövel diskutiert. Dabei wurde insbesondere herausgestellt, dass nach dem jetzigen Verhandlungsstand eine Überleitung in die Entgeltordnung nur auf Antrag des Beschäftigten erfolgt. Der Antrag muss innerhalb von zwölf Monaten nach Inkrafttreten der EGO gestellt werden. Zu Grunde gelegt werden dabei die persönlichen Eingruppierungsfakten mit Stand 1. Januar 2012.
Welche weiteren Kriterien künftig bei der Eingruppierung eine Rolle spielen, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der tarifpolitischen Tagung als Multiplikatoren in den jeweiligen Behörden vermitteln. Zudem plant der GdP-Landesbezirk in den nächsten Wochen weitere Zusammenkünfte auf regionaler Ebene. Brigitte Herrschaft, für Tarifpolitik zuständiges Vorstandsmitglied des Landesbezirks, und ihre designierte Nachfolgerin Jutta Jakobs hoffen, dass bis dahin auch die noch ausstehenden redaktionellen Schlussarbeiten an der Entgeltordnung abgeschlossen sind.
Mehr Infos: Bernd Kohl, Tel. 0211/29101-35
Welche weiteren Kriterien künftig bei der Eingruppierung eine Rolle spielen, sollen die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der tarifpolitischen Tagung als Multiplikatoren in den jeweiligen Behörden vermitteln. Zudem plant der GdP-Landesbezirk in den nächsten Wochen weitere Zusammenkünfte auf regionaler Ebene. Brigitte Herrschaft, für Tarifpolitik zuständiges Vorstandsmitglied des Landesbezirks, und ihre designierte Nachfolgerin Jutta Jakobs hoffen, dass bis dahin auch die noch ausstehenden redaktionellen Schlussarbeiten an der Entgeltordnung abgeschlossen sind.
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