Pressemitteilung
Polizei braucht Ermessensspielraum bei der Drogenbekämpfung
An dem Fachseminar der GdP hatten neben Drogenfahndern der Polizei und Experten von Suchtkliniken und Beratungsstellen zeitweise auch der CDU-Innenpolitiker Peter Biesenbach und NRW-Jusitzminister Thomas Kutschaty teilgenommen. Justizminister Kutschaty begründete auf der GdP-Tagung noch einmal die Pläne der Landesregierung, den Grenzwert, bis zu dem die Staatsanwaltschaft Verfahren wegen des Besitzes von Cannabis einstellen kann, wieder von 6 auf 10 Gramm heraufzusetzen. Die Einstellung des Verfahrens werde es aber nicht zum Nulltarif geben und nur für Erst- und Zweittäter, betonte Kutschaty.
In Deutschland probiert ein Drittel aller 12- bis 25-Jährigen mindestens einmal im Leben Cannabis. Für viele Jugendliche gehört das Ausprobieren von Cannabis zu einer vorübergehenden Lebenserfahrung. „Diese Lebensrealität vieler Jugendlicher muss der Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen“, fordert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende. „Wichtiger als die Verfolgung jedes Gramms Cannabis-Besitzes ist die konsequente Verfolgung der Dealer und Profiteure des Drogenhandels und der Ausbau von Hilfsangeboten für Drogenabhängige.“
In Deutschland probiert ein Drittel aller 12- bis 25-Jährigen mindestens einmal im Leben Cannabis. Für viele Jugendliche gehört das Ausprobieren von Cannabis zu einer vorübergehenden Lebenserfahrung. „Diese Lebensrealität vieler Jugendlicher muss der Gesetzgeber zur Kenntnis nehmen“, fordert der nordrhein-westfälische GdP-Vorsitzende. „Wichtiger als die Verfolgung jedes Gramms Cannabis-Besitzes ist die konsequente Verfolgung der Dealer und Profiteure des Drogenhandels und der Ausbau von Hilfsangeboten für Drogenabhängige.“