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Erst reden, dann roden!

Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) warnt vor der Gefahr, dass es in den kommenden Wochen im rheinischen Braunkohlerevier zu ähnlich massiven Gewalttaten wie bei den Anti-AKW-Protesten in den siebziger und achtziger Jahren kommen kann. Damals hatte es immer wieder Schwerverletzte unter den vor Ort eingesetzten Polizisten gegeben. 1986 waren beim Widerstand gegen die geplante Wiederaufbereitungsanlage in Wackersdorf sogar zwei Demonstranten und ein Polizist ums Leben gekommen. Die GdP hat deshalb Politik und Wirtschaft aufgefordert, noch einmal zu prüfen, ob vor dem Hintergrund der wieder aufgeflammten Diskussion über die Zukunft des Braunkohleabbaus die Durchsetzung der Rodungsarbeiten im Hambacher Forst richtig ist.

„Alle Beteiligten wissen, dass der Energiekonzern RWE eine gültige, durchsetzbare Abbaugenehmigung hat, trotzdem stellt sich die Frage, ob angesichts des unvermeidbaren Energiewandels eine Abholzung des Hambacher Forstes noch vertretbar ist?“ begründet GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens die Forderung seiner Gewerkschaft bis zu einer Entscheidung über die Zukunft des Braunkohleabbaus auf die Rodung des Hambacher Forstes zu verzichten.

„Ob der Hambacher Forst am Ende gerodet wird oder nicht, entscheidet nicht die Polizei, sondern das müssen die Politik und das Energieunternehmen RWE entscheiden, dem das Abbaugebiet gehört“, ergänzte Mertens. „Aber ich möchte verhindern, dass wir über Monate hinweg Tausende von Polizisten in einen gefährlichen Einsatz schicken, während Politik und Wirtschaft nur kurze Zeit später einen Ausstieg aus dem Braunkohleabbau verkünden. So, wie wir das beim Atomausstieg bereits erlebt haben.“

Zugleich warnte der GdP-Vorsitzende die Braunkohlegegner eindringlich davor, den Widerstand gegen die Abholzung des Hambacher Forstes zu gewalttätigen Angriffen auf die Polizei zu missbrauchen. „Es gibt eine strickte Trennungslinie zwischen besorgten Umweltaktivisten und Straftätern. Wer den Widerstand gegen den Braunkohleabbau missbraucht, um Polizistinnen und Polizisten mit massiver Gewalt anzugreifen, kann sich nicht auf das Grundrecht auf Demonstrationsfreiheit berufen“, sagte Mertens.
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