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Erste Ruhestandsausweise ausgegeben

Innenminister Herbert Reul hat am 15.07.2019 die ersten Ruhestandsausweise an 20 ehemalige Beschäftigte der Polizei ausgegeben. Zukünftig erhalten alle Beschäftigten bei Pensionseintritt bzw. bei Rentenbeginn automatisch diesen Ausweis im Scheckkartenformat.

Der Ruhestandsausweis räumt keinerlei hoheitliche oder vollzugspolizeiliche Befugnisse ein und ist mit keinen Privilegien verbunden. Er dient lediglich zum Nachweis, dass die Inhaberin bzw. der Inhaber ehemalige(r) Angehörige(r) der Polizei NRW ist, soll das Zugehörigkeitsgefühl der ehemaligen Kolleginnen und Kollegen zur Polizei NRW stärken und die Wertschätzung zeigen sowie die Kontaktaufnahme mit Polizeidienststellen erleichtern.

Wie erhalte ich den Ruhestandsausweis?

Ehemalige Angehörige der Polizei NRW, die Interesse an einem Ruhestandsausweis haben, müssen einen formlosen Antrag an die letzte (personalaktenführende) Dienstbehörde stellen. Ausgestellt wird der Ausweis sodann durch das LZPD NRW.

Welche Daten befinden sich auf dem Ausweis und wie wird dieser aussehen?

Für den Ruhestandsausweis wird auf die notwendigen personenbezogenen Daten (Name, Vorname, Ausweisnummer und Ausstellungsdatum) zurückgegriffen. Name und Vorname der Inhaberin bzw. des Inhabers, die Aufschrift „Ruhestandsausweis der Polizei Nordrhein-Westfalen“ sowie die Kartennummer zur Identifizierung des Ausweises sind auf der Vorderseite der silber-grauen Scheckkarte vermerkt. Die Rückseite trägt die ausstellende Behörde, das Ausstellungsdatum, das Unterschriftenfeld sowie den Hinweis, dass die Karteninhaberin bzw. der -inhaber über keine hoheitlichen Befugnisse verfügt.


Dokumente zum Download:

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