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Finanzministerium will Beschwerden weiterleiten

Düsseldorf.

In dem seit langem schwelenden Streit über die überlangen Bearbeitungszeiten von eingereichten Beihilfeanträgen durch das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) hat sich das Finanzministerium eingeschaltet: Beschwerden über nicht oder erst mit erheblicher Verzögerung bearbeitete Kindergeld- und Beihilfeanträge sollen in Zukunft direkt an das Finanzministerium gerichtet werden (E-Mail: poststelle@fm.nrw.de). Das Finanzministerium wird dann für eine zeitnahe Klärung des Sachverhaltes sorgen. Das hat die Polizeiabteilung des Innenministeriums dem Hauptpersonalrat (PHPR) der Polizei zugesichert.

Die GdP-Mitglieder im Hauptpersonalrats der Polizei hatten in den vergangenen Jahren immer wieder darauf gedrängt, dass das LBV personell so ausgestattet wird, dass alle eingehende Anträge zeitnah bearbeitet werden. „Dass die Erreichbarkeit des LBV per Telefon und E-Mail faktisch gegen Null tendiert, ist ein Skandal“, kritisiert GdP-Vorstandsmitglied Karl-Heinz Kochs. „Deshalb ist es gut, dass die Beschwerden ab sofort direkt an das Finanzministerium gerichtet werden können, denn der Finanzminister ist für das LBV verantwortlich.“ Dennoch ist die GdP nicht sicher, ob die jetzt gefundene Lösung zu einem Abbau des Bearbeitungsrückstands vom LBV führen wird. „Wir werden die Entwicklung in den kommenden Monaten sehr genau beobachten. Ändert sich beim LBV nichts, werden wir uns erneut unüberhörbar zu Wort melden“, kündigte Kochs vorsorglich an.
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