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Frauenförderung bleibt auf der Tagesordnung

Foto: Julia Hoppe/GdP
Foto: Julia Hoppe/GdP

Passend zum Weltfrauentag haben sich am 7. und 8. März die Kolleginnen des Landesfrauenvorstandes mit dem für die Frauengruppe verantwortlichen GVS-Mitglied Frank Schniedermeier zu ihrer jährlichen Klausurtagung in Hattingen getroffen. Vorrangiges Thema war die Bearbeitung der beim Landesdelegiertentag 2018 beschlossenen Anträge, die vom Frauenvorstand eingereicht wurden. Priorität hatte dabei der Antrages B 20, in dem der Landesfrauenvorstand die Einführung von Richtsätzen zur Frauenförderung bei den Beurteilungsrichtlinien gefordert hatte.

Eingeladen hatten die Kolleginnen dazu auch Jan Velleman aus der Geschäftsstelle der GdP, der über den von der Gleichstellungsministerin Ina Scharrenbach vorgelegten „Evaluationsbericht Beurteilungsrichtlinien“ berichtete. Das Ministerium war Ende 2018 zu dem Ergebnis gekommen war, dass die Beurteilungsrichtlinien der Landesverwaltung keine diskriminierende Wirkung gegenüber Frauen oder Teilzeitbeschäftigten beinhalten würden. Deshalb bestehe auch kein Handlungsbedarf bei der Frauenförderung. Die GdP sieht das vollkommen anders. Kirsten Salewski, Vorsitzende des Landesfrauenvorstandes betonte: „Der von Ministerin Scharrenbach vorgestellte Bericht ist eine herbe Enttäuschung. Die Realität spricht eine vollkommen andere Sprache. Das zeigt sich schon daran, dass mit steigender Besoldungsgruppe der Anteil der Frauen im öffentlichen Dienst deutlich abnimmt. Trotz überdurchschnittlicher Bildungsabschlüsse erhalten Frauen bei der Polizei seltener Spitzennoten als ihre männlichen Kollegen.“ Der Landesfrauenvorstand ist sich deshalb einig, dass die Realitätsverweigerung des Gleichstellungsministeriums nicht hingenommen werden darf.

Jan Velleman berichtete weiter, dass im Ministerium eine Arbeitsgruppe zu dem Thema geplant ist, die zusammen mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern Eckpunkte für ein ressortübergreifendes Fortbildungskonzept entwickeln soll. Dadurch sollen Beurteilungsfehler zulasten der Frauen und der Teilzeitbeschäftigten künftig vermieden werden. Die Landesfrauengruppe will in diese Arbeitsgruppe ein Mitglied entsenden, um an dem Thema konkret mitzuarbeiten.

Salewski betonte zudem, dass sich das Land als Arbeitgeber deutlich mehr Mühe geben muss, um endlich eine Chancengleichheit von Frauen im öffentlichen Dienst zu erreichen. „Die aktuelle Praxis ist nicht nur für die betroffenen Frauen eine Zumutung, sondern sie ist angesichts der Nachwuchssorgen im öffentlichen Dienst unverantwortlich", sagte sie. Bei der Frauenförderung sieht der Landesfrauenvorstand allerdings auch die GdP insgesamt in der Verantwortung. Deshalb war es gut, dass das Thema Frauenförderung direkt im Anschluss an die Diskussion im Frauenvorstand am Nachmittag mit den Mitgliedern des GVS weiter erörtert werden konnte.

Ein weiteres Thema der Frauenklausurtagung war der Antrag „Respekt gegenüber Beschäftigten des öffentlichen Dienstes (Antrag A 1)“. Polizistinnen, Polizisten und andere Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sind bei der Ausübung ihrer Tätigkeiten zunehmend Anfeindungen, Beleidigungen und sexuellen Übergriffen ausgesetzt. Weibliche Beschäftigte erfahren dies besonders. In ihrem Antrag fordern die Kolleginnen des Landesfrauenvorstandes die Landesregierung daher auf, diesem Problem mit aller Deutlichkeit zu begegnen. Auch hier waren sich Frauenvorstand und GVS einig, dass das Thema „Respekt“ ein Gesamtanliegen der GdP ist und deshalb eine übergreifende Arbeitsgruppe das Thema bearbeiten sollte.

Zu guter Letzt stand auch das Thema Toi-Kw auf der Agenda der Klausurtagung. Der Landesfrauenvorstand hatte bereits im vergangenen Jahr in einem persönlichen Gespräch mit der Abteilungsleiterin Polizei im Düsseldorfer Innenministerium, Ministerialdirigentin Dr. Daniela Lesmeister, die konkrete Forderung nach der Anschaffung von Toilettenkraftwagen (Toi-Kw) gestellt. Frau Lesmeister nahm die Forderung der Landesfrauengruppe damals auf, war jedoch der Ansicht, jede Lage erfordere ein unterschiedliches Entsorgungskonzept, zu dem nicht zwingend immer nur ein Toi-Kw gehören würde. So gab es z. B. bei den Großeinsätzen im Hambacher Forst Ende letzten Jahres zwar ein Entsorgungskonzept, aber keinen eigenen Toi-Kw. Das Thema ist also immer noch nicht abschließend beantwortet. Der Landesfrauenvorstand vereinbarte deshalb mit dem GVS, dass sich die GdP erneut mit Frau Dr. Lesmeister in Verbindung setzen und nachhaken wird. Kirsten Salewski erinnerte in dem Zusammenhang daran, dass die GdP erst vor kurzem in Schleswig-Holstein den Erwerb eines Toilettenwagens für die Polizei durchgesetzt hat. „Dafür werden wir auch in NRW kämpfen. Die oft unangenehmen, peinlichen und entwürdigenden Situationen in Einsätzen müssen ein Ende haben“, betonte die Vorsitzende der Frauengruppe.
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