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Freischicht für ältere Kolleginnen und Kollegen erhalten!

Freischicht für ältere Kolleginnen und Kollegen erhalten! - Foto: GdP
Düsseldorf.

Der Gesundheitsschutz muss auch in der Polizei einen hohen Stellenwert haben. Im Zuge der Anpassung der Arbeitszeitverordnung der Polizei (AZVOPol) an das europäische Recht, soll deshalb ab Beginn des kommenden Jahres auch für Polizeibeamte eine Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen den Diensten gelten. Das sieht ein Entwurf des Innenministeriums vor. Die GdP bewertet den Entwurf grundsätzlich positiv, fordert aber eine Übergangs- und Experimentierklausel, die es den Polizeibehörden erlaubt, von der 11-Stunden-Frist abzuweichen. „Dadurch wird sichergestellt, dass die Schichtdienstpläne der Polizei nicht über Nacht zur Makulatur werden. Viele Polizeibehörden könnten sonst wegen fehlenden Personals den Dienst nicht mehr aufrecht erhalten“, erklärte der künftige GdP-Landesvorsitzende Arnold Plickert in einer Stellungnahme zum Entwurf.

Zudem fordert die GdP, dass die zusätzliche Freischicht für Polizeivollzugsbeamte des Wach- und Wechseldienstes, die das 50. Lebensjahr erreicht haben, erhalten bleibt. Die bislang geltende Altersreduzierung ist im Entwurf nicht mehr enthalten. „Sollte der Wegfall der zusätzlichen Freischicht für die über 50-Jährigen kein Redaktionsversehen, sondern Absicht sein, muss der Innenminister mit massivem Widerstand der GdP rechnen“, warnte Plickert. „Eine Streichung der Altersreduzierung wäre realitätsfremd, weil sie die enorme Gesundheitsbelastung ignoriert, die mit dem jahrelangen Schichtdienst verbunden ist,“ sagte Plickert.

Positiv bewertet die GdP hingegen, dass in der neuen AZVOPol die Erweiterung der wöchentlichen Arbeitszeit durch die Einbeziehung von Bereitschaftszeiten auf maximal 48 Stunden begrenzt werden soll. Bislang sind bis zu 51 Wochenstunden zulässig.
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