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GdP-Senioren fordern Beibehaltung des Beihilferechts

Foto: Uschi Barrenberg/GdP
Foto: Uschi Barrenberg/GdP

Mit Anträgen zur Beibehaltung des Beihilferechts, zur besseren Absicherung der APS-Aktiven und zum Ausbau des Bildungsangebots für die Senioren ist heute Nachmittag die Landesseniorenkonferenz der GdP in Gladbeck fortgesetzt worden. Mit ihren Anträgen setzten die Vertreter der Seniorengruppe der GdP ein deutliches Signal, dass sie sich auch in Zukunft in die Diskussion über die Interessen der ehemaligen Beschäftigten bei der Polizei aktiv einmischen werden.

„Das Beihilferecht ist fester Bestandteil der hergebrachten Grundsätze des Berufsbeamtentums. Seine Bestimmungen „haben sich in den vergangenen Jahrzehnten bewährt“ und „bilden in Krankheits- und vor allem bei Pflegefällen eine zuverlässige und zufriedenstellende Absicherung“, heißt es in einem einstimmig angenommenen Antrag, mit dem sich die GdP-Senioren gegen Überlegungen in der Politik zur Einführung einer Bürgerversicherung aussprechen. Auch wenn die bestehenden Beihilfeansprüche durch eine Bürgerversicherung nicht angetastet werden sollten, rechnen die GdP-Senioren mit massiven Nachteilen für die Beamten und die Versorgungsempfänger. Die Qualität der Gesundheitsversorgung für die Beamten würde sinken, die Beiträge für die Private Krankenversicherung (PKV) würden deutlich steigen, wenn durch die Bürgerversicherung der Nachzug von jüngeren Beamten in die PKV ausbleibt.

In einem weiteren, ebenfalls einstimmig angenommenen Antrag fordern die Senioren, dass sich die GdP dafür einsetzt, dass das Rentenniveau wieder auf über 50 Prozent des Durchschnittseinkommens angehoben wird. „Schon jetzt erzielt ein Drittel aller Vollzeitbeschäftigten nach 45 Beitragsjahren eine Rente unterhalb von 1100 Euro. Millionen Rentner beziehen Grundsicherung, Frauen sind besonders häufig betroffen. Wird jetzt nicht gegengesteuert, wird es für rentenferne Jahrgänge schwer werden, eine ausreichende Anwartschaft für eine auskömmliche Rente im Alter aufzubauen“, heißt es in der Antragsbegründung.

In zwei Anträgen zur Stärkung der APS-Arbeit spricht sich die Landesseniorenkonferenz zudem dafür aus, dass die Ansprechpartner Senioren (APS) in den Vertrag zur „Versicherung im Ehrenamt“ einbezogen werden, den die GdP für ehrenamtliche Funktionsträger mit einem Versicherungsunternehmen abgeschlossen hat. Außerdem soll das Thema Trauerarbeit mit bei den APS-Seminaren aufgenommen werden.
Abgelehnt wurde dagegen ein Antrag, in dem eine Berücksichtigung von Versorgungsausgleichszahlungen geschiedener GdP-Mitglieder bei der Berechnung des Mitgliedsbeitrags gefordert worden war.
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