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GdP Wählen wirkt dreifach

Bei der Personalratswahl vom 3. - 7. Mai tritt die GdP landesweit in allen Personalräten mit der Listen-Nummer 3 an. Das hat heute die Auslosung unter allen Listen beim Hauptwahlvorstand ergeben. Wer die GdP in den Personalrat wählen will, muss deshalb bis zum 7. Mai das Kreuz bei der Liste 3 machen.

Das passt: Denn GdP wählen wirkt dreifach: Im örtlichen Personalrat, im Polizei-Hauptpersonalrat und über eine starke Gewerkschaft in der Politik. Das ist der Dreifach-Schutz der GdP für gute Arbeitsplätze bei der Polizei.
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