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Pressemitteilung

GdP begrüßt geplante Klarstellungen im Versammlungsgesetz

Foto: Stephan Hegger/GdP
Foto: Stephan Hegger/GdP
Düsseldorf.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt die heute bekannt gewordenen Pläne von Innenminister Herbert Reul (CDU), das geplante Versammlungsgesetz für NRW in mehreren Punkten zu ändern. „Das Recht, für die eigene Meinung auf die Straße zu gehen, ist ein Grundpfeiler unserer Demokratie. Das Versammlungsgesetz muss Demonstrationen ermöglichen – und nicht verhindern. Deshalb ist es gut, dass im Gesetzentwurf jetzt alle Bestimmungen geändert werden, die nicht eindeutig formuliert waren“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

Mertens erinnerte allerdings auch daran, dass es in der Vergangenheit in NRW aus dem Schutz von Demonstrationen heraus immer wieder zu Übergriffen auf politisch Andersdenkende sowie auf Journalisten und Polizisten gekommen ist. „Das gilt nicht nur für die Demonstrationen von Rechtsextremisten und von gewalttätigen Hooligans, sondern auch für Aktionen der linksextremistischen Szene“, sagte Mertens. „Wir brauchen klare Regeln, was bei Demonstrationen erlaubt ist. An der grundsätzlichen Notwendigkeit eines Versammlungsgesetzes besteht deshalb auch nach den geplanten Änderungen am Gesetzentwurf für uns kein Zweifel“, betonte der GdP-Vorsitzende.

Änderungen am Gesetzentwurf soll es vor allem beim Störungsverbot und beim sogenannten Militanzverbot geben. Reul hat angekündigt, dass Gegendemonstrationen vom Störungsverbot ausdrücklich ausgenommen werden. Das würde aber nicht das Recht einschließen, eine Demonstration politisch Andersdenkender durch Blockaden zu verhindern. Diese Frage hat in der Vergangenheit vor allem bei Demonstration von Rechtsextremisten immer wieder eine Rolle gespielt. „Wir brauchen hier klare gesetzliche Vorgaben“, fordert Mertens, „weil die Polizei sonst für politische Konflikte in Haftung genommen wird, die sie selber nicht lösen kann.“

Auch die Klarstellung beim sogenannten Militanzverbot, mit dem insbesondere gewaltverherrlichende Aufmärsche von Rechtsextremisten verhindert werden sollen, wird von der GdP ausdrücklich begrüßt. „Dass Berufsgruppen und Fußballfans nicht unter das Militanzverbot fallen, war auch im ursprünglichen Gesetzesentwurf schon enthalten“, stellt Mertens klar. „Trotzdem ist es gut, dass der Gesetzentwurf in diesem Punkt auf Initiative der FDP-Fraktion jetzt klarer formuliert wird. Das stärkt die Demokratie.“
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