Außerordentlicher Landesdelegiertentag
GdP beschließt schlankere Arbeitsstrukturen
Betroffen von der Änderung sind vor allem Polizeibehörden, die durch die Organisationsreform der vergangenen Jahren aus mehreren bis dahin selbstständigen Polizeibehörden hervorgegangen sind. Nicht überall ist dem Zusammenschluss der Behörden bislang auch ein Zusammenschluss der Kreisgruppen gefolgt. Nach den jetzt gefassten Beschlüssen ist eine bis zum 30. Juni 2017 laufende Übergangsregelung vorgesehen. Bis dahin sollen möglichst einvernehmliche Lösungen über die künftige Organisationsstruktur gesucht werden. Dadurch soll sichergestellt werden, dass sich auch die Mitglieder der kleineren, von einer Zusammenlegung betroffenen Kreisgruppe in die neue Kreisgruppe eingebunden fühlen. Die Kreisgruppen des Bezirks Aus- und Fortbildung und die Kreisgruppe Wasserschutzpolizei sollen auch in Zukunft eigenständig bleiben.
Das Prinzip „Eine Behörde – eine Kreisgruppe“ soll grundsätzlich auch bei künftigen Veränderungen der Organisationsstruktur der Polizei gelten. Allerdings wird es dabei keinen Automatismus geben, weil sonst die Landesregierung faktisch über die Änderung der Organisationsstrukturen der GdP entscheiden würde. Damit sich beide Strukturen trotzdem nicht zu weit auseinander entwickeln, ist vorgesehen, dass der auf die Organisationsänderung der Polizei folgende Ordentliche Delegiertentag über eine dann eventuell notwendige Änderung der Organisationsstruktur der GdP entscheidet.
Vor den Beratungen über die Organisationsstruktur hatten die Delegierten bereits eine Resolution gegen die drohende Nichtübernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten beschlossen.
Das Prinzip „Eine Behörde – eine Kreisgruppe“ soll grundsätzlich auch bei künftigen Veränderungen der Organisationsstruktur der Polizei gelten. Allerdings wird es dabei keinen Automatismus geben, weil sonst die Landesregierung faktisch über die Änderung der Organisationsstrukturen der GdP entscheiden würde. Damit sich beide Strukturen trotzdem nicht zu weit auseinander entwickeln, ist vorgesehen, dass der auf die Organisationsänderung der Polizei folgende Ordentliche Delegiertentag über eine dann eventuell notwendige Änderung der Organisationsstruktur der GdP entscheidet.
Vor den Beratungen über die Organisationsstruktur hatten die Delegierten bereits eine Resolution gegen die drohende Nichtübernahme des Tarifabschlusses für die Beamtinnen und Beamten beschlossen.