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GdP erreicht Abschaffung der Kostendämpfungspauschale

Vorgaben zur verfassungsgemäßen Besoldung werden umgesetzt

Foto: Thomas Vesper/GdP
Foto: Thomas Vesper/GdP

Mit einem umfangreichen Maßnahmenpaket reagiert die Landesregierung auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur amtsangemessenen Besoldung von Beamt:innen. Das Gericht hatte im Mai 2020 festgestellt, dass die Besoldung in dem entschiedenen Fall nicht mehr den verfassungsmäßigen Anforderungen entspricht. Die GdP hat im Anschluss hieran gemeinsam mit dem DGB die Landesregierung aufgefordert, die Anforderungen des Urteils zeitnah auch in NRW umzusetzen.

Langer Atem zahlt sich aus: KDP wird abgeschafft!

Teil der angedachten Maßnahmen ist dabei die Abschaffung der Kostendämpfungspauschale. Diese stellte insbesondere für unsere pensionierten Kolleg:innen eine erhebliche finanzielle Belastung dar, da sie jährlich anfiel. Aber auch Kolleg:innen, deren Kinder über eine private Krankenversicherung abgesichert sind, profitieren von der Streichung der Pauschale. Mit der Abschaffung würde eine langjährige Forderung der GdP umgesetzt werden (s. angehängte Info aus 2019!). Je nach Stufe der Kostendämpfungspauschale bedeutet das eine Ersparnis von bis zu mehreren Hundert Euro, und das jedes Jahr!

Ausblick: Genaue Prüfung des Gesamtpakets unverzichtbar

Mit kurzen Stellungnahmefristen baut die Landesregierung künstlich Druck auf, der nicht erforderlich gewesen wäre. Die GdP hatte bereits seit der maßgeblichen Rechtsprechung vor 18 Monaten mehrfach Gesprächsangebote unterbreitet. Wir werden die Zeit dennoch nutzen, um zu prüfen, ob die Maßnahmen den Interessen unserer Kolleg:innen entsprechen und ob noch Anpassungsbedarf besteht.
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