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Pressemitteilung

GdP fordert Beweislastumkehr bei der Anerkennung von Covid-Erkrankungen als Dienstunfall

Foto: GdP/Kreisgruppe Hagen
Foto: GdP/Kreisgruppe Hagen
Düsseldorf.

Wer als Polizist an Covid erkrankt ist, muss nachweisen, dass er im Dienst mit dem Virus infiziert worden ist und nicht im privaten Umfeld. Weil dieser Beweis so gut wie nie zu 100 Prozent zu erbringen ist, werden Covid-Erkrankungen von Polizisten oft selbst dann nicht als Dienstunfall anerkannt, wenn der Zusammenhang eindeutig ist. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) fordert deshalb, dass bei Covid-Erkrankungen eine Beweislastumkehr eingeführt wird. Der Dienstherr der Polizisten muss dann nachweisen, dass die Virus-Infektion nicht auf einen dienstlichen Zusammenhang zurückzuführen ist.

„Grundlage der Entscheidung für die Anerkennung einer Covid-Erkrankung als Dienstunfall müssen die gleichen Kriterien sein, wie sie in der Gesetzlichen Unfallversicherung gelten“, fordert GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens. Danach kann eine Covid-Erkrankung als Dienst- bzw. Arbeitsunfall anerkannt werden, „wenn ein intensiver Kontakt zu einer infektiösen Person stattgefunden hat, oder es eine größere Zahl von Infektionen im Arbeitsumfeld gegeben hat und dort konkrete, die Infektion begünstigende Bedingungen vorgelegen haben“.

Darüber hinaus fordert die GdP, dass das für die Polizei vereinbarte Pandemie-Konzept konsequent umgesetzt wird. Dazu gehört auch, dass Tätigkeiten ins Homeoffice verlegt werden, wenn das möglich ist. Hier gibt es bei vielen Behörden Nachholbedarf. Situationen, die ein hohes Infektionsrisiko aufweisen, wie zum Beispiel das Angespuckt werden durch eine infizierte Person oder ein hohes Infektionsgeschehen innerhalb einer Dienststelle, müssen zudem lückenlos dokumentiert werden. Werden Tarifbeschäftigte infiziert, ist der Vorfall unverzüglich der Unfallkasse als Arbeitsunfall zu melden.

Von Innenminister Herbert Reul erwartet die GdP, dass er die Anerkennung von Corona als Dienstunfall auf die Tagesordnung der nächsten Innenministerkonferenz setzt. „Wir brauchen bundesweit einheitliche Standards“, fordert Mertens. „Bis dahin müssen alle bereits laufenden rechtlichen Auseinandersetzungen über die Anerkennung einer Covid-Erkrankung als Dienstunfall ruhend gestellt werden. Sonst müssen alle im Dienst an Covid erkrankten Polizisten klagen, um zu ihrem Recht zu kommen.“
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