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Pressemitteilung

GdP fordert Neustart in der Frauenförderung

Foto: GdP
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Düsseldorf.

Die seit dem 1. Juli 2016 in NRW geltende Regelung zur Frauenförderung im öffentlichen Dienst ist mit dem Grundsatz der Bestenauslese nicht vereinbar und deshalb verfassungswidrig. Das hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) in Münster gestern in sechs Musterverfahren unmissverständlich festgestellt. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Landesregierung aufgefordert, dieses Urteil zu akzeptieren, statt das eigene Gesetz jetzt noch dem Landesverfassungsgerichtshof in Münster zur Prüfung vorzulegen. „Der angekündigte Gang vor den Verfassungsgerichtshof schadet nur den Frauen, weil alle Beförderungsentscheidungen, die auf den geänderten Kriterien zur Frauenförderung basieren, sofort von den Gerichten wieder gekippt werden“, warnt GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert. „Was wir stattdessen bauchen, ist ein Neustart in der Frauenförderung.“

Die GdP dringt deshalb darauf, dass der Landtag die wenigen bis zur Wahl verbleibenden Sitzungstermine nutzt, um den im vergangenen Jahr verabschiedeten neuen Paragrafen 19 Absatz 6 Landesbeamtengesetz wieder aufzuheben. „Das würde den Weg frei machen, um unmittelbar nach der Landtagswahl zu einer verfassungskonformen Neuregelung der Frauenförderung zu kommen“, betont der GdP-Landesvorsitzende.

Das OVG hat in seinem Urteil darauf hingewiesen, dass das zentrale Problem die Benachteiligung von Frauen und von Teilzeitkräften in der Beurteilung ist. Das sieht auch die GdP so. Sie fordert deshalb bereits seit Jahren, dass die bestehenden Beurteilungsrichtlinien bei der Polizei so geändert werden, dass Frauen und Teilzeitkräfte nicht mehr benachteiligt werden. „Dass es Behörden gibt, in denen Frauen kaum Spitzenbeurteilungen erhalten, ist nicht nachvollziehbar“, kritisiert Plickert. „Das muss sich dringend ändern!"
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