Pressemitteilung
GdP fordert Streckenradar auch in NRW
„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Abschnittskontrollen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Niedersachsen bestätigt hat, gibt es keinen Grund mehr, das Thema in NRW weiter auf die lange Bank zu schieben“, ergänzte Mertens. Mit der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts ist ein jahrelanger Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschnittskontrollen in Deutschland zu Ende gegangen.
Im europäischen Ausland wird die neue Technik zur Geschwindigkeitsüberwachung bereits in großem Umfang eingesetzt. In Deutschland gibt es bislang nur eine erste Pilotanlage südlich von Hannover. Seit dem Start Ende 2019 ist es dort nur noch zu leichten Unfällen gekommen.
Die GdP hat die Landesregierung aufgefordert, durch eine Änderung des Polizeigesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das neue Streckenradar auch in NRW genutzt werden kann. Einsatzmöglichkeiten für die neue Technik sieht die GdP vor allem auf unfallträchtigen Landstraßen und Autobahnabschnitten sowie in längeren Baustellen.
Im europäischen Ausland wird die neue Technik zur Geschwindigkeitsüberwachung bereits in großem Umfang eingesetzt. In Deutschland gibt es bislang nur eine erste Pilotanlage südlich von Hannover. Seit dem Start Ende 2019 ist es dort nur noch zu leichten Unfällen gekommen.
Die GdP hat die Landesregierung aufgefordert, durch eine Änderung des Polizeigesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das neue Streckenradar auch in NRW genutzt werden kann. Einsatzmöglichkeiten für die neue Technik sieht die GdP vor allem auf unfallträchtigen Landstraßen und Autobahnabschnitten sowie in längeren Baustellen.