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Pressemitteilung

GdP fordert Streckenradar auch in NRW

Foto: Heiko Massel/GdP
Foto: Heiko Massel/GdP
Düsseldorf.

Nach einer in der vergangenen Woche ergangenen Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts darf die Polizei die Einhaltung eines Tempolimits auch über eine längere Strecke messen und nicht nur punktuell. Mit Bezug auf das Urteil fordert die Gewerkschaft der Polizei (GdP), dass das sogenannte Streckenradar jetzt auch in NRW zum Einsatz kommt. „Abschnittskontrollen sind in vielen Fällen besser geeignet und gerechter als die in NRW üblichen Blitzer, weil sie die Geschwindigkeit nicht punktuell messen“, betonte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens.

„Nachdem das Bundesverwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit von Abschnittskontrollen zur Geschwindigkeitsüberwachung in Niedersachsen bestätigt hat, gibt es keinen Grund mehr, das Thema in NRW weiter auf die lange Bank zu schieben“, ergänzte Mertens. Mit der Entscheidung des obersten Verwaltungsgerichts ist ein jahrelanger Streit über die Rechtmäßigkeit von Abschnittskontrollen in Deutschland zu Ende gegangen.

Im europäischen Ausland wird die neue Technik zur Geschwindigkeitsüberwachung bereits in großem Umfang eingesetzt. In Deutschland gibt es bislang nur eine erste Pilotanlage südlich von Hannover. Seit dem Start Ende 2019 ist es dort nur noch zu leichten Unfällen gekommen.

Die GdP hat die Landesregierung aufgefordert, durch eine Änderung des Polizeigesetzes die rechtlichen Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass das neue Streckenradar auch in NRW genutzt werden kann. Einsatzmöglichkeiten für die neue Technik sieht die GdP vor allem auf unfallträchtigen Landstraßen und Autobahnabschnitten sowie in längeren Baustellen.
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