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Pressemitteilung

GdP setzt 1:1-Vergütung für Elmau durch

GdP setzt 1:1-Vergütung für Elmau durch - Foto: GdP
Düsseldorf.

Während des G 7-Gipfels im bayerischen Elmau im Juni 2015 waren auch zahlreiche Einsatzkräfte aus NRW eingesetzt. Oft in sehr langen, teilweise sogar 20 Stunden dauernden Schichten. Weil für alle eingesetzten Kräfte an Freizeit nicht zu denken war, hatte das Innenministerium in NRW bereits im Vorfeld des G 7-Gipfels erklärt, dass auch die in Bayern geleisteten Bereitschaftszeiten 1:1 vergütet werden. Unmittelbar nach dem G 7-Einsatz hat das Ministerium diese Zusage aber wieder zurückgenommen, die bereits gut geschriebenen Stunden aus dem Elmau-Einsatz sollten nachträglich wieder gestrichen werden. Diese Entscheidung hat Innenminister Ralf Jäger (SPD) jetzt nach massiven Protesten der GdP zurückgenommen, so dass die gesamte in Bayern geleistete Einsatzzeit für alle beteiligten Kräfte 1:1 vergütet wird.

Die GdP hatte zuvor immer wieder darauf hingewiesen, dass die Einsatzkräfte aufgrund der Sicherheitslage und der schwierigen Einsatzbedingungen im Hochgebirge massiven körperlichen Belastungen ausgesetzt waren. Dies führte u.a. dazu, dass es zu massiven Verletzungen der gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeit gekommen ist. „Die Führungskräfte und die Beamtinnen und Beamten haben auf das Wort des Innenministers vertraut und ihre Dienstplanung und -gestaltung in Elmau darauf ausgerichtet“, begründete der GdP-Landesvorsitzende die Forderung nach einer 1:1-Vergütung der Bereitschaftszeiten.

Diese Argumentation hat jetzt auch den Innenminister überzeugt. „Wir freuen uns für unsere Kolleginnen und Kollegen, dass das Innenministerium in Bezug auf den Elmau-Einsatz seine Vorgehensweise korrigiert hat“, sagte dazu GdP-Landesvorsitzender Plickert. „Was wir jetzt brauchen, sind dauerhafte, verlässliche Regelungen, wie die Bereitschaftszeiten im Einsatz in Zukunft vergütet werden. Dies sollte im Rahmen der anstehenden Gespräche zur Novellierung der Arbeitszeitverordnung der Polizei (AZVOPol) bzw. durch den Abschluss einer Dienstvereinbarung zwischen dem Innenministerium und dem Hauptpersonalrat der Polizei geregelt werden.“

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