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Pressemitteilung

GdP und Innenminister Jäger erzielen Einigung über Rüstzeiten

Foto: GdP
Foto: GdP
Düsseldorf.

Polizistinnen und Polizisten, die im Wechselschichtdienst eingesetzt sind, erhalten in Zukunft für das An- und Ablegen der persönlichen Ausrüstungsgegenstände für jede geleistete Dienstschicht 12 Minuten als Arbeitszeit gutgeschrieben. Darauf haben sich die Gewerkschaft der Polizei (GdP) und Innenminister Ralf Jäger (SPD) im Rahmen der Verhandlungen über die neue Arbeitszeitverordnung der Polizei (AZVOPol) verständigt. Mit der jetzt getroffenen Vereinbarung wird ein bereits seit 2004 andauernder Rechtsstreit um die Anerkennung der Rüstzeiten als Arbeitszeit beendet.

GdP-Landesvorsitzender Arnold Plickert: „Minister Jäger setzt mit der Anerkennung der Rüstzeiten für die im durchgehenden Wechselschichtdienst eingesetzten Polizistinnen und Polizisten ein Signal der Anerkennung und Wertschätzung ihrer Leistung, für die wir lange gestritten haben“. Positiv bewertet die GdP zudem die Entscheidung, die Zahl der Freischichten für die im Wechselschichtdienst eingesetzten Beamten ab 2018 von vier auf sechs Tage zu erhöhen. „Das bringt für die Polizistinnen und Polizisten, die im Wechselschichtdienst unter schwierigen Bedingungen arbeiten, eine zusätzliche Entlastung“, betont Plickert.

Mit der Neufassung der Arbeitszeitverordnung der Polizei werden erstmals landesweit verbindliche Rahmenbedingungen für Schichtdienstmodelle bei der Polizei festgelegt. Dabei wurden auch viele Forderungen der GdP für eine bessere Arbeitszeitgestaltung übernommen, wie z. B. eine zeitunterdeckende Dienstplanung, die maximale Planung von vier Nachtschichten, eine
1:1-Vergütung von Bereitschaftszeiten und die Vergütung von Fahrtzeiten bei Rufbereitschaften. Allerdings konnte die GdP nicht alle Forderungen zur Arbeitszeitgestaltung der Polizei durchsetzen. „Wir hätten gerne auch eine Verkürzung der Wochenarbeitszeit und eine Faktorisierung des Nachtdienstes bzw. eine bessere Vergütung von Rufbereitschaften erreicht“, betont Plickert. „Das war leider nicht durchsetzbar. Dennoch ist das erzielte Gesamtergebnis insgesamt positiv, da trotz der gefundenen Kompromisse erhebliche Verbesserungen erzielt werden konnten.“
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