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GdP erzielt Teilerfolg bei Übergabegesprächen

In dem seit 2004 schwelenden Rechtsstreit beim Polizeipräsidium Aachen um die Anerkennung von Übergabezeiten im Wachdienst als Arbeitszeit hat die GdP einen wichtigen Teilerfolg erzielt. Die zunächst gut geschriebenen, später jedoch wieder abgezogenen Stunden für die Übergabegespräche werden jetzt zumindest zur Hälfte erneut gutgeschrieben. Das hat Innenminster Ingo Wolf (FDP) am 19. April entschieden. Hintergrund der Entscheidung war eine von der GdP unterstützte Klage mehrerer Kolleginnen und Kollegen vor dem Verwaltungsgericht Aachen. Das Gericht hat den Kollegen Recht gegeben. Hiergegen war das Innenministerium beim OVG Münster in Berufung gegangen, das Gericht hatte den Berufungsantrag jedoch zum Teil abgelehnt.

Bereits am 30.04.2009 hatte das OVG Münster die Berufung hinsichtlich notwendiger Übergabegespräche nicht zugelassen. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Aachen hinsichtlich der Übergabegespräche wurde dadurch rechtskräftig. Trotz dieser Entscheidung gab es seit einem Jahr keine Anzeichen, dass die in Abzug gebrachten Stunden wieder gut geschrieben werden sollten. GdP-Landesvorsitzender Frank Richter bewertet es positiv, dass dieser Schwebezustand jetzt überwunden werden konnte. "In den letzten Tagen hat es mehrere Gespräche zwischen dem Innenminister und der GdP gegeben, in denen Herr Dr. Wolf zugesagt hat, umgehend und unbürokratisch eine Teilösung zu veranlassen. Diese Zusage hat der Innenminister jetzt eingehalten,"

Für die rund 400 Kolleginnen und Kollegen in Aachen werden die 2004 in Abzug gebrachten Stunden umgehend hälftig wieder gut geschrieben.
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