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Pressemitteilung

Gerichtsfeste Atemalkoholanalyse würde Polizei tatsächlich entlasten

Foto: Sven Vüllers/GdP
Foto: Sven Vüllers/GdP
Düsseldorf/Berlin.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) bewertet den Wegfall des sogenannten Richtervorbehalts für eine Blutentnahme bei dem gegründeten Verdacht einer Trunkenheitsfahrt als gut gemeinten aber halbherzigen Schritt. „Damit reagiert die Politik zwar auf die personellen Engpässe bei der Justiz, für die Polizei bringt die Änderung aber kaum Vorteile“, sagte der stellvertretende GdP-Bundesvorsitzende Arnold Plickert am Donnerstag in Düsseldorf.

Solange es bei der Notwendigkeit einer Blutprobe bleibe, würden knappe Ressourcen der Polizei durch den dafür erforderlichen hohen Zeitaufwand unnötig gebunden. Besser wäre es gewesen, die Ergebnisse von Atemalkoholanalysen gerichtsfest zu machen. „Die von der Polizei genutzten Geräte sind mittlerweile auf einem technischen Stand, der nicht hinter der Genauigkeit von Blutproben zurückbleibt. Deshalb ist die Blutprobe überflüssig“ stellte Plickert fest.

Die Anerkennung der Atemalkoholanalyse als Beweismittel würde den Zeitaufwand für die Überführung von Alkoholsündern deutlich reduzieren. „Das macht sich vor allem in weniger dicht besiedelten Gebieten positiv bemerkbar. Dort braucht es häufiger Stunden, bis ein Arzt vor Ort ist und die Polizei den Vorgang abschließen kann. In dieser Zeit könnten die Beamten schon längst wieder auf ihre Streife gehen“, sagte der GdP-Vize.


Nach Erkenntnissen der GdP bringt der jetzt vom Bundestag beschlossene Verzicht auf den Richtervorbehalt noch nicht einmal eine Minimalentlastung. In vielen Bundesländern, darunter Nordrhein-Westfalen, sei die Polizei nach wie vor verpflichtet, bei Blutproben die Staatsanwaltschaft hinzuzuziehen. „Wenn die Polizisten statt des Richters den Staatsanwalt anrufen, geht es eben auch nicht schneller“, betonte Plickert.
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