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Verkehrsforum 2015

Handyparagraph muss grundlegend überarbeitet werden

Handyparagraph muss grundlegend überarbeitet werden - Foto: GdP

Telefonieren während der Autofahrt ist genauso gefährlich wie das Fahren mit 0,8 Promille. Wer eine SMS schreibt, regiert ebenso eingeschränkt wie mit 1,1 Promille. Darauf hat Innenminister Ralf Jäger (SPD) erst vor kurzen bei der Vorstellung der Verkehrsunfallstatistik 2014 hingewiesen. Trotzdem greifen jeden Tag tausende von Autofahrern zum Handy oder Smartphone. 131 418 Mal wurden sie dabei im vergangenen Jahr allein in NRW von der Polizei erwischt. Doch mit mehr Kontrollen allein lässt sich das Problem des Dauertelefonierens im Auto nicht lösen. Auf ihrem diesjährigen Verkehrsforum über Ablenkung im Straßenverkehr am 11. März in Düsseldorf hat die Gewerkschaft der Polizei (GdP) deshalb eine umfassende Weiterentwicklung des Handyparagraphen ausgesprochen und dafür eine breite Unterstützung durch die im Forum versammelten Verkehrspraktiker der Polizei, Psychologen und Verkehrsjuristen gefunden.

Dringender Handlungsbedarf ist schon deshalb gegeben, weil sich die Technik seit der Einführung Handyverbots in die Straßenverkehrsordnung im Dezember 2000 rasant weiterentwickelt hat. Spätestens seit dem Siegeszug der Smartphones gehört das Telefonieren nur noch zu den Nebenfunktionen, werden nicht nur immer mehr SMS-Nachrichten am Steuer verfasst, sondern auch komplexe Fahrrouten scheinbar nebenher abgefragt. Andere technische Weiterentwicklungen, wie die gerade populär werdende Smart-Watch, oder zum Beispiel das Telefonieren in Autos mit Start-Stopp-Automatik werden von der bestehenden Gesetzeslage gar nicht erfasst. Hinzu kommt, dass Autofahrer zunehmend durch die immer umfangreicher werdende Bordelektronik vom Straßenverkehr abgelenkt werden, durch die Nutzung moderne Navigationssysteme, das Suchen eines Radiosenders über das Touchscreen in der Mittelkonsole oder schlicht durch das Einstellen der Klimaanlage. „Deshalb gibt es einen dringenden gesetzlichen Klarstellungsbedarf“, betonte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Mertens auf dem Forum.

Zudem fordert die GdP eine gesetzliche Klarstellung, wann die Polizei nach einem Verkehrsunfall das Handy des Unfallverursachers sicherstellen darf. Weil sie fehlt, entscheiden zunehmend einzelne Gerichte darüber – entsprechend unterschiedlich ist die Praxis in den einzelnen Polizeibehörden. Besonders weit entwickelt ist sie in Köln, wo die Polizei bereits seit einiger Zeit nach schweren Verkehrsunfällen mit unbekannter Ursache systematisch die Handys der Unfallteilnehmer sicherstellt. Mit großem Erfolg, wie Ernst Klein, der Leiter des Verkehrskommissariats im PP Köln, auf dem Forum berichtete. Grundlage für die Sicherstellung der Handys ist eine Vereinbarung mit der Staatsanwaltschaft. Sie entscheidet auch darüber, ob die Verbindungsdaten der sichergestellten Handys anschließend zur Aufklärung der Unfallursache genutzt werden dürfen. Das Innenministerium will dieses Konzept auf ganz NRW ausreiten. Nach Auffassung der GdP ist das eine richtige Entscheidung, sie will aber die Rechtsgrundlage dafür auf eine neue Basis stellen, damit nicht Richterrecht die fehlende Gesetzgebung ersetzt. Eine Forderung, die auf dem Forum auch die Unterstützung der teilnehmenden Juristen fand.


Verbote und mehr Kontrollen werden alleine aber nicht reichen, um die wachsende Zahl der Verkehrsunfälle ohne jeden erkennbaren Grund wieder zurückzudrängen. „Warum fordern wir nicht auch für PKWs den Einbau automatischer Notbrems- und Spurhaltesysteme?“, fragt deshalb Michael Mertens auf dem Verkehrsforum. „In Zeiten, in denen wir über autonom fahrende Autos diskutieren, ist das längst keine Utopie mehr.“
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